Am 20. Oktober findet der „Tag der Allee“ statt: Mit dem Aktionstag soll auf die ökologische und historische Bedeutung des alten Baumbestandes aufmerksam gemacht werden. Als prägendes Landschaftselement sind historische Alleen ein Kulturschatz und zugleich schützenswerter Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere, wie im Schlossgarten Weikersheim. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg betreuen laut ihrer Pressemitteilung insgesamt zehn historische Alleen und Alleensysteme sowie weitere 40 Einzelalleen.
Bündnis für Erhaltung der Alleen
Seit 13 Jahren wird der „Tag der Allee“ am 20. Oktober von einem Bündnis aus Bund, Alleenschutzgemeinschaft, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und Arbeitsgemeinschaft Deutsche Alleenstraße ausgerichtet. Mit dem Aktionstag werden Städte und Gemeinden an den Schutz und die Pflege der Alleebäume als besondere Naturdenkmale erinnert. Seit 2008 schreibt der BUND jährlich den Fotowettbewerb für die „Allee des Jahres“ aus. Die Auszeichnung soll Anreiz bieten, Alleebäume zu schützen, zu pflegen und nachzupflanzen, um Alleen als besonderes Landschaftselement und wertvolles Ökosystem zu erhalten. Den „Tag der Allee“ nehmen die Staatlichen Schlösser und Gärten zum Anlass, um auf die historischen Alleen aus Rosskastanien im Schlossgarten Weikersheim hinzuweisen.
Modebaum: Die Rosskastanie
Die Alleen aus Rosskastanien fassen das Parterre des Barockgartens seitlich ein. Sie trennen den Lustgarten auf der einen Seite vom Boskettgarten und auf der anderen Seite vom Obstgarten. Die Gliederung des Gartens in Lustgarten, Nutzgarten und Obstgarten stammt möglicherweise aus dem 17. Jahrhundert und ist bis heute sichtbar.
Anfangs pflanzte man Obstbäume in den Alleen, wie es historische Gemälde vermuten lassen. Es waren offene Alleen mit Rasenweg; heute sind dort wassergebundene Wege. Es wachsen Kastanien, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts von Hofgärtner Caspar Pich gepflanzt wurden. Im Europa des 17. und 18. Jahrhunderts waren Rosskastanien exotische Modebäume: Sie stammten ursprünglich aus dem Gebiet der heutigen Türkei. Durch seine stattliche Erscheinung und die wundervolle Blütenpracht war der Baum in deutschen Schlossgärten und für barocke Alleen außerordentlich beliebt. Bis zu 30 Meter hoch und bis zu 300 Jahre alt kann ein Exemplar werden.
Nicht nur als gartengestalterisches Element, sondern auch als Lebensraum und „Klimaschützer“ sind die Kastanienalleen bedeutend. Jede Allee ist ein eigenes kleines „Biotop“: Sie bietet Nist- und Rastplätze sowie Nahrung für verschiedene Tiere wie Buchfink, Buntspecht und Ringeltaube, Fledermäuse, bestimmte Spinnenarten, Käfer, Bienen und andere Insekten. Greifvögel halten in den Wipfeln von Alleebäumen Ausschau nach Beute. D
ie jahrhundertealten Bäume filtern große Mengen an Staub und Abgasen aus der Luft und wandeln ein enormes Volumen an Kohlenstoffdioxyd in Sauerstoff um. An sonnigen Tagen spenden sie Besucherinnen und Besuchern Schatten, sie speichern Feuchtigkeit durch das Laubdach und dämpfen die Windgeschwindigkeit im Alleentunnel.
Arten- und Naturschutz als Aufgabe
Um die historischen Alleen zu schützen und zu erhalten, sind aufwendige Pflegemaßnahmen notwendig. Schädlinge wie die Rosskastanien-Miniermotte machen auch den historischen Alleen im Schlossgarten Weikersheim zu schaffen, als Folge des Klimawandels, der seine Spuren in den historischen Gärten des Landes hinterlässt.
Zum „Tag der Alleen“ am 20. Oktober weisen die Staatlichen Schlösser und Gärten auf die Bedeutung der Alleen als Bestandteil der historischen Gärten und Kulturlandschaft des Landes hin. Der Erhalt des kulturellen Erbes des Landes und der verantwortliche Umgang mit Ressourcen, Klimaschutz und die Förderung der Artenvielfalt seine ind zentrale Themen der Staatlichen Schlösser und Gärten.
Öffnungszeiten Schloss Weikersheim: Bis 31. Oktober Dienstag bis Sonntag und Feiertage jeweils von 10 bis 18 Uhr; ab 1. November Dienstag bis Sonntag und Feiertage jeweils 10 bis 17 Uhr; geschlossen: 26. und 27. Oktober und 9. bis 12. November. Schlossgarten: Bis 31. Oktober: Dienstag bis Sonntag und Feiertage jeweils von 9 bis 18 Uhr; ab 1. November Dientag bis Sonntag und Feiertage 9 bis 17 Uhr.