Im Vorjahr konnte das Freibad aufgrund der Corona-Pandemie erst verspätet am 9. Juni öffnen. Voraussetzung war, dass die Gemeinde ein umfangreiches, zehn Seiten umfassendes Corona-Schutz- und Hygienekonzept entsprechend den staatlichen Auflagen verabschiedete. Am letzten Dienstag befasste sich der Hauptausschuss mit den Öffnungsformalitäten in diesem Jahr, auch wenn nach den Worten von Bürgermeister Jürgen Götz der Zeitpunkt der Öffnung wegen der aktuellen Inzidenzzahlen noch völlig im Dunkeln liege.
Marc Zenner, Sprecher der CSU-Fraktion, die zusammen mit dem Bürgermeister im Hauptausschuss über die absolute Mehrheit verfügt, sprach sich dafür, das Geisbergbad zügig unter Beachtung der staatlichen Vorgaben aufzumachen. Seine Fraktion sei dafür, die Eintrittspreise nicht zu erhöhen, aber wieder den Erwerb einer Dauerkarte zu ermöglichen und auch wieder die Security einzusetzen, nicht zuletzt auch wegen ihrem deeskalierenden Wirken.
Der Bürgermeister geht aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens davon aus, dass in diesem Jahr wohl das gleiche Konzept wie 2020 Anwendung findet. Dieses habe im Vorjahr fast durchwegs zu positiven Rückmeldungen geführt.
Eintrittspreise unverändert
So beschloss das Gremium einstimmig, dass die seit 2018 geltenden Eintrittspreise weitergelten, obwohl sich der Fehlbetrag von 53.000 Euro im Jahr 2019 auf 240.000 Euro im Jahr 2020 erhöhte. Durch die Corona-Pandemie halbierten sich im Vorjahr die Besucherzahlen, weil das Geisbergbad erst sehr spät geöffnet war, durch die strengen Hygienevorschriften täglich nur maximal 1000 Besucher Einlass fanden. Gleichzeitig erhöhten sich die Ausgaben durch den notwendigen Sicherheitsdienst um 10 500 Euro sowie für die tägliche Zwischenreinigung und Desinfektion der Toiletten in der Mittagspause. Außerdem war auch bei Schlechtwetter immer geöffnet.
Im Gegensatz zum Vorjahr sollen Stammgäste heuer wieder eine Dauerkarte lösen können. Beibehalten werden soll nach dem gefassten Beschluss der Einsatz der Security zur Durchsetzung der Hygienevorschriften (Einhaltung der Maskenpflicht und der Sicherheitsabstände im Zugangs-, Umkleide- und Terassenbereich nebst Kontrolle der Liegeflächen) zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Entlastung der Badeaufsicht. Dafür war auch Grünensprecherin Christina Feiler, da sich viele Leute inzwischen schwer tun würden, die Abstandsregeln einzuhalten. Sollten sich die Pandemiebedingungen im Laufe des Sommers aufgrund des Impffortschritts ändern, ist es laut Bürgermeister möglich, den Vertrag mit der Sicherheitsfirma so abzufassen, dass es jederzeit möglich ist, ihren Dienst zu kündigen.
Zwei Öffnungszeiten-Fenster pro Tag
Im Vorjahr war der Einlass in zwei Öffnungszeiten-Fenstern mit je fünf Stunden möglich (morgens 8 bis 13 Uhr und nachmittags 15 bis 20 Uhr), mit zwei Stunden Pause dazwischen zur Reinigung und Desinfektion vor allem der WCs.
Die Gültigkeit der Einzeleintrittskarte, die wie in den beiden Vorjahren für einen ganzen Tag 3,50 Euro kostete, soll auch heuer auf ein Zeitfenster begrenzt blieben. Somit sind zwei Eintrittskarten a 3,50 Euro oder zwei Abbuchungen auf der Punktekarte erforderlich, wenn man das Bad den ganzen Tag besuchen will. Pro Öffnungszeitenfenster haben jeweils maximal 500 Badegäste nur nach vorheriger Online-Reservierung Zugang zum Schwimmbad.
Auch für Dauerkartenerwerber gilt die Online-Reservierungspflicht entweder vormittags oder nachmittags und sie müssen sich zur Registrierung ebenfalls an der Kasse anstellen. Von einer Erhöhung der Dauerkartengebühr wurde wegen des hohen Verwaltungsaufwandes für eine Satzungsänderung abgesehen.
SPD-Sprecherin Ute Schnapp regte an, die Buchungsmodalitäten zu überarbeiten, um auch einen kurzfristigen Badbesuch zu ermöglichen, wenn die Besucherkapazität in einem Zeitfenster nicht ausgeschöpft ist. Laut Bürgermeister war dies im Vorjahr maximal zwei Stunden vor Beginn des Zeitfensters möglich. Die Verwaltung wurde deshalb mit der Prüfung beauftragt, ob bei freien Kapazitäten auch noch eine Online-Buchung während des Öffnungszeitenfensters möglich ist.
Maskenpflicht und Mindestabstand
Unter Beibehaltung des Konzepts aus dem Vorjahr dürfen Kinder unter 14 Jahren das Geisbergbad nur in Begleitung von Erwachsenen besuchen. Die Gäste müssen die Maskenpflicht und den Mindestabstand beachten. Maximal 80 Badegäste können sich gleichzeitig im Schwimmerbecken aufhalten. Alle Becken sind aufgrund der Personenbeschränkungen durch Absperrungen baulich getrennt, dürfen somit nur über separate Eingänge und Ausgänge betreten werden. Auch im Nichtschwimmerbecken wird durch die Ausgabe farbiger Armbändchen gewährleistet, dass die maximale Personenzahl zu keiner Zeit überschritten wird. So dürfen sich im Nichtschwimmerbecken gleichzeitig maximal 100 Badegäste aufhalten, möglichst unter Wahrung des 1,5 Meter-Abstandes.