Nachdem in der Dezembersitzung die Gründung des Seniorenbeirats beschlossen wurde, benannte der Gemeinderat in der ersten Sitzung 2021 einen Behindertenbeauftragten. Gegen die Stimmen der UWG-FW wurde Susanne John zur Behindertenbeauftragten gewählt.
Bereits in den vergangenen Sitzungen wurde darüber diskutiert, ob diese Aufgabe von einem Gemeinderatsmitglied übernommen werden soll oder ob eine externe Person ernannt wird. Außerdem überlegte das Gremium, ob eine oder mehrere Personen ernannt werden sollen. Diese Punkte wurden erneut diskutiert und diesmal Beschlüsse gefasst.
Den Fraktionen SPD, Grüne und CSU war es egal, ob die Person aus dem Gemeinderat stammt oder nicht. Die Fraktion UWG-FW machte sich dafür stark, einen externen Beauftragten zu benennen. Nach Meinung von Claus Schreiner würde dies mehr Neutralität schaffen, es gäbe "ein beratendes Gegenüber zum Gemeinderat". Manfred Dülk wünschte sich sogar eine Person, die selbst betroffen ist oder bereits persönliche Erfahrungen mit einer Behinderung hat, damit diese ihr Wissen mit einbringen könnte.
Gut vernetzt
Einig waren sich alle Fraktionen, dass es eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit geben soll. Einig waren sich auch alle, dass die Aufgabe viel Zeit und viel Arbeit mit sich bringt. Die CSU schlug vor, Susanne John, die bereits Seniorenbeauftragte ist, zur Behindertenbeauftragten zu ernennen. John warb damit, gut vernetzt zu sein, sich bereits informiert zu haben und die nötige Zeit mitzubringen, sich einzuarbeiten.
Dülk kennt eine externe Person, die sich für das Amt bereit erklären würde. Deren Name sollte aber nur im nichtöffentlichen Teil genannt werden. Der Gemeinderat lehnte jedoch den Antrag zur Geschäftsordnung ab, den Punkt in den nichtöffentlichen Teil zu verlegen. Das Gremium beschloss letztlich, nur einen Beauftragten und keinen Stellvertreter zu benennen. Die Amtszeit ist auf die Dauer der Wahlperiode, also bis 2026, begrenzt.
Susanne John bedankte sich für das Vertrauen und erklärte, die werde die Aufgabe "mit ganzer Energie angehen". Über Fortbildungen hat sie sich bereits kundig gemacht, damit will sie so schnell wie möglich beginnen. John gehört als Behindertenbeauftragte kraft Satzung auch dem Seniorenbeirat an, ist dort aber nicht stimmberechtigt.
Keine Sperrfläche
Zwei gewerbliche Anlieger der Brückentorstraße haben den Antrag gestellt, ein eingeschränktes Halteverbot oder eine Sperrfläche zu erlassen, um die gewerbliche Nutzung ihrer Grundstücke sicherzustellen. Bei einer Verkehrsbegehung sah Polizeihauptkommissar Longin Schubert jedoch keine Notwendigkeit, eine Sperrfläche einzuzeichnen. Ein eingeschränktes Halteverbot wäre aus seiner Sicht aber möglich.
In einer vorangegangenen Sitzung schlug Johannes Sieß (CSU) vor, eventuell ein eingeschränktes Halteverbot während der Geschäftszeiten zu erlassen, sodass die Anwohner am Abend und am Wochenende Platz haben. Der Bürgermeister sollte dazu zunächst Rücksprache mit den Antragstellern halten. Dies hat er inzwischen bei einem Ortstermin gemacht. Dabei geht es den Antragstellern vor allem darum, dass der Lieferverkehr problemlos anfahren kann. Ein Halteverbot von Montag bis Freitag zwischen sieben und 17 Uhr sei hilfreich. Der Gemeinderat stimmte der zeitlich begrenzten Einrichtung des Halteverbots einstimmig zu.