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Suche nach Konzessionspartner für Luftrettungsdienst
Konzessionsvereinbarung mit ADAC-Luftrettung endet 2020. Wer wird der Nachfolger? Ein Auswahlverfahren soll Klarheit bringen.
Herbert Ehehalt
 |  aktualisiert: 29.10.2018 02:13 Uhr

Noch bis Jahresende 2020 läuft die vertraglich vereinbarte Dienstleitungskonzession des Luftrettungsdienstes am Standort Ochsenfurt zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) und dem ADAC (Allgemeiner Deutsche Automobil-Club e.V.). Mit dem Auswahlverfahren zur Neuvergabe möchte sich der ZRF einer Fachkanzlei bedienen. Dies beschloss die Verbandsversammlung auf Empfehlung von ZRF-Geschäftsführer Paul Justice einstimmig.

In Nachfolge der Deutschen Rettungsflugwacht als ehemaligen Konzessionspartner wird der Luftrettungsdienst am Standort Ochsenfurt aktuell durch die ADAC Luftrettung GmbH ausgeführt. Die Zusammenarbeit bezeichnete Justice gegenüber der Verbandsversammlung als "harmonisch und gut." Der zunächst auf die Dauer von fünf Jahren geschlossene Kontrakt war bereits einmal um weitere fünf Jahre verlängert worden. Laut ZRF-Geschäftsführer endet die Vertragsbindung zum 31. Dezember 2020. Zur Fortsetzung sei der ZRF zur Durchführung eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens verpflichtet.

Um einem eventuellen neuen Konzessionsnehmer die erforderliche Vorlaufzeit einräumen zu können, empfahl Justice den Verbandsräten schon jetzt die Vergabe der Dienstleitungskonzession in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, sich wegen des komplexen Verfahrens hierbei der Beauftragung einer Kanzlei mit Schwerpunkt Vergaberecht zu bedienen. Wie Justice betonte, setzt die Vergabe der Leistungen des Luftrettungsdienstes eine europaweite Ausschreibung voraus. Die Kosten des kompletten Auswahlverfahrens schätzt der ZRF-Geschäftsführer zwischen 50.000 Euro und 75.000 Euro.

Einstimmig beschloss die Verbandsversammlung die Ermächtigung von ZRF-Vorsitzenden, Landrat Eberhard Nuß, eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei mit der Durchführung des Auswahlverfahrens zu beauftragen. Der Zuständigkeitsbereich des ZRF Würzburg umfasst die Landkreise Würzburg, Kitzingen, Main-Spessart sowie die Stadt Würzburg.

 
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