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WÜRZBURG
Student kauft falsche Fünfziger im Darknet
Gisela Schmidt
Gisela Schmidt
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:02 Uhr

Rund 60 Euro hat sich ein Student der Wirtschaftswissenschaften elf gefälschte 50-Euro-Scheine kosten lassen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Januar fand die Polizei die Blüten in seinem Schreibtisch. Jetzt steht der 25-Jährige vor dem Amtsgericht.

Als „technikbegeistert“ schildert sich der Student der Wirtschaftswissenschaften hier. Und das Darknet, das „dunkle Internet“, wo man anonym Waffen, Drogen, Kinderpornografie, Falschgeld und andere verbotene Dinge kaufen kann, habe ihn interessiert. „Ich wollte wissen, was passiert, wenn man da was bestellt.“ Mit einem speziellen, aber jedermann zugänglichen Browser sei er in das Schattennetz gelangt.

50-Euro-Schein „sah aus wie echtes Geld“

Dort angekommen orderte der Student eine falsche 20-Euro-Note für „fünf bis zehn Euro“. Das Thema Falschgeld habe ihn interessiert, „weil es in den Medien präsent war“, erzählt er dem Schöffengericht. Bekommen habe er, etwa drei Wochen nach der Bestellung, in einem Briefumschlag ohne Absender, einen falscher 50-er. Und weil der „aussah wie echtes Geld“, habe er noch mal zehn solche Scheine gekauft.

„Anfangs hatte ich schon im Kopf, das Falschgeld auszugeben“, sagt der Student. Aber bevor die Lieferung eingetroffen sei, habe er den Gedanken wieder verworfen. Und weil es „im Darknet kein Rücktrittsrecht vom Kauf gibt“, habe er die Scheine in seinen Schreibtisch gelegt. „Ich hatte überlegt, sie als Partygag oder Spielgeld für private Pokerspiele zu verwenden.“

Europaweite Ermittlungen führten zum Studenten aus Würzburg

In finanziellen Nöten war der Angeklagte jedenfalls nicht, als er das Falschgeld kaufte. 450 Euro Bafög standen ihm monatlich zur Verfügung, die Miete bezahlten seine Eltern. Und einer der Kripo-Beamten, die seine Wohnung durchsuchten, erinnert sich im Zeugenstand, dass der 25-Jährige „viel hochwertige Kleidung hatte“.

Auf die Spur des Studenten war die Polizei durch europaweite Ermittlungen bekommen. Der Händler, der die Blüten angeboten hatte, sei in den Niederlanden festgenommen worden, erzählt eine Beamtin des Landeskriminalamts dem Gericht. Durch die Auswertung seiner Aufzeichnungen habe man Abnehmer in ganz Deutschland, neun davon in Bayern, gefunden. Die falschen 50-er seien von „guter Qualität“ gewesen, sagt die Beamtin im Zeugenstand. Durchaus „geeignet, um sie in den Zahlungsverkehr zu bringen“.

Neun Monate auf Bewährung

Die Staatsanwältin betont in ihrem Plädoyer, dass Geldfälschung „ein Verbrechen ist“ und fordert für den bislang unbescholtenen Studenten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Außerdem soll er 1000 Euro in Raten an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Der Verteidiger erinnert das Gericht daran, dass Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis finden. Damit könne die Zukunft des Studenten verbaut werden. Sein Antrag: Drei Monate auf Bewährung und keine Geldauflage. Der Angeklagte selbst sagt, dass ihm das, was er getan hat, leid tue. „Ich hoffe, dass ich mir damit keine allzu großen Steine in den Weg gelegt habe.“

Das Gericht berät eine halbe Stunde, dann verkündet es sein Urteil: Wegen Geldfälschung wird der 25-Jährige zur Zahlung von 160 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 2400 Euro, verurteilt. Diese Strafe, so der Vorsitzende, sei sowohl „spürbar“ als auch „angemessen“. Ein Tagessatz soll einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens des jeweiligen Angeklagten entsprechen. Geldstrafen, die mehr als 90 Tagessätze betragen, werden ins Führungszeugnis eingetragen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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Kommentare
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  • flyarcus@gmx.de
    Gilt das nicht mehr????
    "Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft."
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