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Würzburg
Verbote im eigenen Garten: Diese Bußgelder drohen 2025 bei Verstößen
Selbst im eigenen Garten kann man nicht machen, was man will. Wer gegen Regelungen verstößt, dem drohen saftige Bußgelder. Das ist im Garten verboten!
Verbote im Garten: Vorsicht bei freizügigem Aufenthalt. Ist der Garten einsehbar, kann man darin nicht einfach nackt in der Sonne liegen oder duschen. Das könnte Bußgelder zur Folge haben.
Foto: Gettyimages | Verbote im Garten: Vorsicht bei freizügigem Aufenthalt. Ist der Garten einsehbar, kann man darin nicht einfach nackt in der Sonne liegen oder duschen. Das könnte Bußgelder zur Folge haben.
Katja Latz-Voinich
 |  aktualisiert: 24.01.2025 02:40 Uhr

Gartenarbeit ist für viele Menschen eine Leidenschaft, die Entspannung bietet und einen persönlichen Rückzugsort schafft. Dennoch Vorsicht: Nicht alles ist im heimischen Grün erlaubt. Mit der steigenden Sensibilität für Umweltschutz und Nachbarschaftsrechte haben sich auch die Regelungen verschärft, die Garten- und Hausbesitzer beachten müssen. Verstöße gegen diese Vorschriften können schnell zu unerwarteten Bußgeldern führen. Hier eine Liste bekannter und überraschender Verstöße, die selbst für erfahrene Gärtner unangenehme Folgen haben können.

Gartenregeln 2025: Was im neuen Jahr in Deutschland erlaubt ist und was verboten bleibt

Bereits im Jahr 2024 waren die Regelungen für die Gartenpflege in Deutschland bekannt, und auch im Jahr 2025 bleiben sie streng. Sie dienen dazu, die Umwelt, Nachbarschaft und teilweise sich selbst und das eigene Haus zu schützen. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist größtenteils untersagt, und Lärm während der Ruhezeiten wird streng überwacht. Es ist ratsam, sich über die aktuellen lokalen Bestimmungen zu informieren, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Darum drohen die Bußgelder im Garten in den meisten Fällen

Etliche Vorschriften, die Gartenbesitzer beachten müssen, sollen vor allem dazu dienen, die Umwelt zu schonen und das gute Verhältnis zu den Nachbarn zu gewährleisten. Obwohl viele dieser Regeln gut bekannt sind, führen Verstöße häufig zu empfindlichen Bußgeldern. Viele der bekannten Regeln sind im Bußgeldkatalog festgehalten.

Das ist im Garten verboten

  • Verstoß gegen Ruhezeiten: Eine der häufigsten Ursachen für Bußgelder ist das Missachten der festgelegten Ruhezeiten. In vielen Gemeinden ist es untersagt, während der Mittagszeit oder am Wochenende laute Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden durchzuführen. Das Nichteinhalten von Ruhezeiten kann unterschiedlich hohe Bußgelder nach sich ziehen, je nach Region und den spezifischen Regelungen vor Ort. In vielen Gebieten Deutschlands können die Strafen für einen solchen Verstoß zwischen fünf und 5000 Euro liegen. Es ist ratsam, immer wieder einen Blick auf die Uhr zu werfen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Die Verordnung über Hausarbeits- und Musiklärm bestimmt im Allgemeinen, dass für störende Haus- und Gartenarbeiten eine Nachtruhe von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens sowie eine Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr einzuhalten ist.
  • Unsachgemäße Abfallentsorgung: Unsachgemäße Abfallentsorgung im eigenen Garten bedeutet, Müll oder Gartenabfälle unkontrolliert zu lagern oder zu vergraben, anstatt sie ordnungsgemäß zu kompostieren oder zu entsorgen. Dies kann den Boden und das Grundwasser verschmutzen und schädliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere haben. Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub oder Zweigen ist in vielen Regionen streng geregelt oder ganz verboten. Eine falsche Entsorgung führt nicht nur zu Umweltbelastungen, sondern auch zu empfindlichen Geldstrafen. Unsachgemäße Abfallentsorgung kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen, die je nach Region und Art des Verstoßes stark variieren. In Unterfranken beispielsweise können die Strafen für solche Vergehen zwischen 10 und 100.000 Euro liegen. 
  • Baum- und Heckenschnitt ohne Genehmigung: Besonders in geschützten Gebieten oder bei bestimmten Baumarten ist ein Rückschnitt ausschließlich mit entsprechender Genehmigung erlaubt. Das eigenmächtige Entfernen oder drastische Zurückschneiden einer Hecke kann nicht nur die Natur schädigen, sondern ebenso rechtliche Konsequenzen haben. Das Zurückschneiden von Hecken ist im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September untersagt. Diese Regelung findet sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift, sofern man seine Hecke drastisch kürzt, kann eine Geldstrafe zwischen 50.000 und 100.000 Euro verhängt werden. Es ist außerdem untersagt, Bäume wie die Walnuss oder die Türkische Baumhasel zu fällen. In der Region Würzburg kann das illegale Fällen von Bäumen mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
  • Verbotene Pflanzen: In vielen Regionen Deutschlands gibt es spezifische Vorschriften, die das Anpflanzen bestimmter Pflanzenarten im Garten untersagen. Diese Regelungen zielen darauf ab, die einheimische Flora und Fauna zu schützen. Invasive, nicht heimische Pflanzenarten, wie zum Beispiel der Riesen-Bärenklau oder die Kanadische Goldrute, können lokale Ökosysteme erheblich stören und die Biodiversität gefährden. Sie breiten sich oft unkontrolliert aus und verdrängen einheimische Pflanzenarten. Daher ist es wichtig, sich vor dem Anpflanzen neuer Pflanzen über die lokalen Bestimmungen zu informieren, um sowohl die Umwelt zu schützen als auch mögliche Bußgelder zu vermeiden.
  • Anbau von Cannabis: Der Anbau einer bestimmten Anzahl von Cannabispflanzen im eigenen Garten ist gestattet. Jede volljährige Person darf bis zu drei Pflanzen straffrei kultivieren, solange sichergestellt ist, dass Minderjährige keinen Zugang haben. Wer Cannabis im Garten anbauen möchte, sollte die Pflanzen in einem abgeschlossenen Bereich platzieren, der weder zugänglich noch von außen einsehbar ist. In Kleingartenanlagen ist der Anbau von Cannabis normalerweise untersagt.

Nackt in der Sonne liegen? Weniger bekannte Ursachen für Bußgelder bei Verstößen im Garten

  • Verwendung nicht heimischer Pflanzenarten: Das Anpflanzen von invasiven, nicht heimischen Pflanzenarten, die als umweltgefährdend eingestuft werden, kann zu Bußgeldern führen. Diese Pflanzen können lokale Ökosysteme stören und sind daher in bestimmten Gebieten verboten.
  • Lichtverschmutzung durch Gartenbeleuchtung: Übermäßige oder falsch ausgerichtete Gartenbeleuchtung, die die Nachtruhe von Nachbarn stört oder die lokale Tierwelt beeinträchtigt, kann zu Bußgeldern führen. Es ist wichtig, die Beleuchtung so zu gestalten, dass sie keinen unnötigen Einfluss auf die Umgebung hat.
  • Errichten von Wildtierfutterstellen ohne Genehmigung: Das Anlegen von Futterstellen für Wildtiere ohne behördliche Genehmigung kann zu Bußgeldern führen. Es kann das natürliche Verhalten der Tiere stören und zu Überpopulationen in bestimmten Gebieten führen.
  • Nacktsein im eigenen Garten: Sich nackt im Garten aufzuhalten ist in Deutschland erlaubt, solange es nicht öffentlich einsehbar ist und niemanden stört. In dicht besiedelten Gebieten kann dies jedoch schnell zu Beschwerden führen, wenn Nachbarn Einsicht haben und sich belästigt fühlen. In solchen Fällen kann es als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden. Dann drohen auch nackt Bußgelder.

Bußgelder vermeiden – Tipps zur Einhaltung der Gartenordnung

Abschließend lässt sich sagen, dass das Bewusstsein für lokale Gartenordnungen entscheidend ist, um empfindliche Bußgelder zu vermeiden. Die Höhe der Strafen kann je nach Verstoß unterschiedlich ausfallen. Sie reicht von moderaten Beträgen bis hin zu erheblichen Geldstrafen bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.

Deswegen ist es ratsam, sich zum einen regelmäßig zu den geltenden Vorschriften informieren oder bei der Gemeinde nachzufragen, falls man sich unsicher ist. Zum anderen sind präventive Maßnahmen wie die gut durchdachte Anlage von Komposthaufen zur Abfallvermeidung oder die Nutzung leiser Gartengeräte hilfreich, um Konflikte zu vermeiden. Verantwortungsvolles Handeln ermöglicht es, zur Einhaltung der Regeln beizutragen. Dies fördert sowohl den Umweltschutz als auch ein harmonisches nachbarschaftliches Miteinander. Grundsätzlich gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Mehr Informationen, Vorschriften und aktuelle News im Gartenrecht gibt es auf der Webseite www.bussgeldkatalog.org.

 
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