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Streit um Wärmepreis: Müller zieht vor den BGH
Rollläden runter - So sinken die Heizkosten       -  Stimmt der Preis? Das ist die Gretchenfrage in der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Fernwärmeversorgung Ochsenfurt und einem Kunden.
Foto: Kai Remmers, DPA | Stimmt der Preis? Das ist die Gretchenfrage in der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Fernwärmeversorgung Ochsenfurt und einem Kunden.
Thomas Fritz
 |  aktualisiert: 09.12.2015 03:45 Uhr

Klaus-Jürgen Müller, der schon seit Jahren mit der Fernwärmeversorgung Ochsenfurt (FWO) über den Wärmepreis streitet, möchte das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof fortsetzen. Das teilte Müller dieser Redaktion mit. Wie berichtet, hatte Müller seine Rechnungen bei der FWO nur teilweise beglichen, weil er die Berechnung des Wärmepreises für nicht korrekt hält. Weil Müller auch im Mahnverfahren nicht zahlen wollte, kam es zu einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht Würzburg.

Dort hatte Müller zunächst obsiegt. Doch das Berufungsverfahren vor dem Landgericht ging zugunsten der FWO aus. Die Richter dort halten die Berechnung des Wärmepreises für rechtens. Die von Müller kritisierte Berechnung des Wärmepreises anhand des Faktors für leichtes Heizöl wird im Berufungsurteil als korrekt angenommen, weil sich in der ganzen Bezugskette Gasuf, Südzucker, FWO, Müller der Preis an diesem Faktor orientiere.

Diese Entscheidung will Klaus-Jürgen Müller, einer der Sprecher der Interessengemeinschaft BI INFO, nicht hinnehmen. Sein Rechtsanwalt habe Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, teilte Müller nun mit.

Erbost ist er über ein Schreiben vom 26. November, das der Redaktion vorliegt und in dem die FWO einige Fernwärmenutzer unter Bezugnahme auf das Berufungsurteil auffordert, ihre säumigen Fernwärmekosten bis spätestens 8. Dezember zu bezahlen. Die FWO drohe wiederum, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, schreibt Müller.

„Das Schreiben erweckt einen falschen Eindruck, ja man kann hier sogar von einer arglistigen Täuschung sprechen, denn es wird hier bewusst verschwiegen, dass das Urteil des Landgerichtes vom 28. Oktober 2015 (Az 42 S 2122/13) ausdrücklich ein Revisionsverfahren zugelassen hat“, konkretisiert Müller. Somit sei der Richterspruch nur vorläufig und nicht endgültig.

Klaus-Jürgen Müller kritisiert das Vorgehen der FWO: „Die FWO zeigt hier wieder, dass sie im Umgang mit ihren Kunden einen sehr schlechten Stil an den Tag legt, da sie nicht einmal die Einspruchsfrist vom 2. Dezember 2015 zum Revisionsverfahren abgewartet hat.

“ Es könne nicht die Rede davon sein, dass für die FWO die „Rechtslage im Sinne unseres Unternehmens geklärt ist“, wie es in dem Schreiben heißt, denn es sei „durch den bewussten Kunden“ ein Revisionsverfahren beim BGH eingeleitet worden. Für die betroffenen Fernwärmenutzer stehe die BI INFO für weitere Informationen jederzeit zur Verfügung, lässt Müller andere Kunden wissen.

 
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  • Die ewige Streiterei zwischen der FWO und einigen ihrer Kunden kann ich nicht mehr nachvollziehen. Wie soll das weitergehen? Am besten beteiligt die FWO ihre Kunden an dem Geschäft, dann ist es egal ob der entstandene Gewinn in die linke oder die rechte Tasche fließt.
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