Nach wie vor nicht entschieden ist seitens der Staatsregierung über die künftige Regelung zu den Straßenausbaubeiträgen (Strabs). Für die Verwaltung und Bevölkerung in Hettstadt ist dies vor allem von Belangen wegen der geplanten Komplettsanierung der Friedensstraße. Zuletzt hatte eine Interessengemeinschaft von Anwohnern wegen des schwebenden Gesetzgebungsverfahrens und der damit offenen Regelung der Anwohnerbeiträge die unbegrenzte zeitliche Aussetzung der Maßnahme beantragt. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates beschloss das Gremium nun einstimmig die Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten.
Hintergrund des gefassten Beschlusses sind zwei Fristvorgaben der Regierung von Unterfranken in deren Förderbescheid. Mit der Förderzusage in Form eines nicht näher definierten Festbetrages aus FAG-Mitteln war die Vorlage des Ausschreibungsergebnisses bis spätestens 1. Oktober 2018 verbunden.
Gemeinderat im Dilemma
Und: soweit die Maßnahme nicht im Jahr 2018 begonnen wird, oder zur Ausführung kommt, war eine entsprechende Information an die Regierung als Fördergeber bis spätestens 1. Mai gefordert.
Durch die Ungewissheit der fehlenden Rechtsgrundlage fühlt sich der Gemeinderat in einem Dilemma. Drastisch zum Ausdruck brachte dies Klaus Gottschlich: „Wir haben in jedem Fall den Schwarzen Peter“, befürchtete Gottschlich. „Noch immer offen“ sind für Petra Müller-März (SPD/Wählergemeinschaft) die Auswirkungen der möglichen Regelung für Gemeinde und Anlieger.
Dritter Bürgermeister Franz-Josef Welscher (CSU) sah dennoch keine Veranlassung, die Maßnahme weiter zeitlich auszusetzen. Überzeugt zeigte sich Welscher: „Die Anlieger der Friedensstraße werden keine Ergänzungsbeiträge zahlen müssen!“
Nach der Kostenberechnung vom Dezember 2017 würde sich die Gesamtsumme der Maßnahme aus Kanalsanierung und Wiederherstellung der Fahrbahn auf 1,070 Millionen Euro belaufen. Bei der Planung nach noch bestehender Rechtsgrundlage war man von einem Anliegeranteil von 680 000 Euro ausgegangen. Bisher unbekannt ist, wie der Anliegeranteil ausgeglichen wird für die Gemeinde. Trotz aller Ungewissheit und zur Einhaltung der vorgegebenen Fristen entschied sich der Gemeinderat einstimmig für eine Ausschreibung der Maßnahme.
Nach dem Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion soll die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres abgeschafft werden. Mit dem Vorschlag verbunden ist der Wegfall der Anlieger-Beiträge. Laut des Gesetzentwurfes soll der Straßenausbau künftig von den Kommunen finanziert werden.
Planungskosten erstatten
Auf Beschluss der CSU-Landtagsfraktion würde der Freistaat den Gemeinden auf Antrag die Kosten für laufende Ausbaumaßnahmen sowie für verauslagte Planungskosten ab dem 1. Januar 2019 erstatten. Wurde der Straßenausbaubeitrag vor dem 1. Januar 2018 durch Bescheid festgesetzt und dem Beitragspflichtigen bekannt gegeben, ist dieser noch nach altem Recht zu behandeln. Soweit der CSU-Vorschlag. Die bisherige Handhabung besteht seit 1974.