Bereits seit dem Jahr 2006 wurde im Altort von Zell am Main ein Sanierungsgebiet festgelegt, ein zweites Sanierungsgebiet kam im Jahr 2017 im erweiterten Bereich des ehemaligen Klosters Unterzell dazu. Das kommunale Förderprogramm mit Zuschüssen bis zu 40.000 Euro wurde bereits von einigen Hauseigentümern in Anspruch genommen und ist bekannt. Nicht ausreichend bekannt sind aber vielen Hausbesitzern die hohen Steuervorteile für Gebäude in Sanierungsgebieten oder im Denkmalschutz. Die Herstellungskosten, also Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, können über zehn beziehungsweise zwölf Jahre zu 90 beziehungsweise 100 Prozent abgesetzt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der CSU, der folgende Informationen entnommen sind.
Deshalb lud der CSU Ortsverband Zell a. Main die Zeller Bevölkerung zu einem Informationsabend mit dem Steuerberater Peter Deppisch ein. Neben den Vertretern der Gemeinderatsfraktionen der CSU, Freien Wähler und der Grünen lauschten einige Hausbesitzer den Ausführungen. Alle staunten nicht schlecht über die hohen Abschreibungsmöglichkeiten, die der Gesetzgeber im Interesse des Erhalts historischer Bauwerke in den Altorten festgelegt hat, heißt es in der Pressemitteilung.