Brennholz im Wert von 40 000 Euro hat dafür gesorgt, dass ein kleines Unternehmen aus dem südlichen Landkreis Würzburg Ärger mit dem Finanzamt bekam – und dass der Vater der Firmeninhaberin nun wegen Bedrohung vor dem Würzburger Amtsgericht steht.
Der Ärger begann, als die Geschäftsfrau bei verschiedenen Bauern im Spessart Holz kaufte und die Ware mit Schecks bezahlte. So erzählt es zumindest ihr Vater vor Gericht. Erst durch einen Steuerprüfer habe seine Tochter erfahren, dass „Schecks für das Finanzamt keine Nachweise“ sind. Deshalb habe die Behörde der Firma eine Frist gesetzt, innerhalb der sie auflisten musste, wer die Schecks bekommen hat.
Allerdings habe die Bank länger gebraucht als erwartet, um die Kontodaten der Scheckempfänger herauszufinden. Der Frührentner erklärt auch, warum seine Tochter und er die Namensliste nicht selbst erstellt haben: „Die Bauern jagen mich doch mit der Mistgabel, wenn ich denen nachweise, dass sie schwarz Holz verkauft haben“.
Tatsache ist, dass die Liste noch nicht fertig war, als der Prüfbericht des Finanzamts eintraf. Und dass der 45-Jährige den zuständigen Steuerprüfer, den er nach eigenen Worten auch privat kennt, nach Dienstschluss daheim anrief.
Wenn nun etwas passiere, gehe der Finanzbeamte „mit über den Jordan“, soll der Frührentner am Telefon gesagt haben. Und bei einem zweiten Telefonat soll die Rede davon gewesen sein, dass „Blut fließen“ und der Staatsdiener seinem kurz zuvor gestorbenen Vater folge werde.
Vor Gericht bestreitet der Angeklagte die Bedrohungen. Was er am Telefon gesagt habe, sei anders gemeint gewesen, der Beamte habe sich verhört und überhaupt wolle er „nur Gerechtigkeit“.
Im Zeugenstand erzählt der Steuerprüfer, dass der Angeklagte bei beiden Telefonaten „erzürnt“ gewesen sei und er ihn habe „beruhigen“ müssen. Die Drohungen habe der 45-Jährige genau so geäußert, wie sie in der Anklage beschrieben sind. Und der Frührentner habe sich später dafür auch entschuldigt.
Am Ende verurteilt das Gericht den Angeklagten, der nach eigenen Angaben zusammen mit seiner Frau von rund 1300 monatlich lebt, wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätze zu je 25 Euro.
Der Staatsanwalt hatte 90 Tagessätze zu 25 Euro gefordert. Und der Angeklagte, der ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen war, hatte in seinem letzten Wort beteuert, dass „alles ein komplettes Missverständnis“ gewesen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.