Wie viele Stellplätze für wie viel Wohnraum erforderlich sind, hat der Marktgemeinderat neu definiert. Die Stellplatzsatzung des Marktes Randersacker erfährt damit nach gut drei Jahren in diesem Punkt eine Überarbeitung – und eine Entlastung für kleinere Wohneinheiten. Rein nach Quadratmetern sollen die Wohneinheiten künftig bewertet werden, um klarer zu definieren.
Demnach sollen jetzt für Wohngebäude 2,2 Stellplätze je Wohneinheit nötig sein. Es sei denn, die Wohneinheit ist kleiner als Quadratmeter. Dann sind nur 1,1 Stellplätze fällig, weil dort in der Regel auch nur eine Person wohnt. Die neue Festlegung soll kleinste und kleinere Wohneinheiten etwas weniger stark in die Pflicht nehmen. Bei größeren Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten bedeutet eine schneller fällige Aufrundung dann zusätzliche Stellplätze, etwa für Besucher. Nicht genug war dies der UWG: Fraktionsvorsitzender Jürgen Hart wiederholte, dass er gerne bei 2,5 Stellplätzen pro Wohneinheit geblieben wäre – gerade für große Wohnkomplexe – denn die Zahl der Autos nähme seiner Wahrnehmung nach eher zu. Hart: "Jeder Parkplatz mehr auf Privatgrund entlastet die Situation auf der Straße".
Rückstaus zu Stoßzeiten
Genau eine solch belastende Situation ist für den südlichen Bereich der Ochsenfurter Straße feststellbar, wo es zu Stoßzeiten teils zu größeren Rückstaus kommt. CSU-Fraktionsvorsitzender Heiko Lörner hatte deshalb "in vollem Bewusstsein, wie wichtig Parkplätze sind", beantragt, diese zu reduzieren, um die Wartebuchten zu vergrößern. Grünen-Fraktionsvorsitzender Stefan Lutz-Simon brachte erneut die von ihm favorisierten Bäume ins Spiel.
Das in der Sitzung begonnenen Puzzlespiel um eine sinnvollere Anordnung der Parkplätze, bei der Gelenkbusse, Ausfahrten und Querungsbeziehungen für Fußgänger berücksichtigt sind, verwies Bürgermeister Michael Sedelmayer zu einem Vor-Ort-Termin in den Bauausschuss. Dieser trifft sich am Mittwoch, 6. Dezember, 18.15 Uhr wegen der Platzgestaltung Am Jakobsbach und beschäftigt sich mit der Situation in der Ochsenfurter Straße.