Alle Formalitäten für einen Bürgerentscheid „Kein neuer Steinbruch in Lindelbach“ sind erfüllt. Der Marktgemeinderat hat beschlossen, ihn durchzuführen. 712 Unterschriften hatte die Bürgerinitiative (BI) für das Bürgerbegehren „Keine Neuanlage eines Muschelkalk-Steinbruchs in Randersacker-Lindelbach“ zuletzt im Rathaus vorgelegt. Gültig seien 684 Unterschriften von Bürgern der Marktgemeinde. 302, so Bürgermeister Michael Sedelmayer in der Sitzung des Marktgemeinderats, stellten das nötige Quorum dar.
Die zur Unterschrift vorgelegte Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass Marktgemeinderat und Gemeindeverwaltung des Marktes Randersacker alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreifen, um die Erteilung der Genehmigung für Errichtung und Betrieb eines Muschelkalk-Steinbruchs auf den im Regionalplan der Region Würzburg (2) ausgewiesenen Flächen CA 24,o („Nordwestlich Lindelbach“) und CA 36,o („Nordwestlich Lindelbach“) zu verhindern?“ Es geht um ein knapp zehn Hektar großes landwirtschaftlich genutztes Areal an den alten Lindelbacher Steinbruch angrenzend.
Rechtliche Voraussetzungen für Bürgerentscheid erfüllt
Zulässig sei der Bürgerentscheid als Grundsatzbeschluss auch wenn der Bauantrag zum neuen Steinbruch zunächst zurückgezogen ist. Zudem formuliert er richtigerweise kein konkretes Handeln, sondern eine „unbestimmte Handlungsgrundlage“. Auch alle anderen rechtlichen Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid seien erfüllt, der dann die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses haben wird. Die Durchführung wurde nach dem Sachvortrag diskussionslos und einstimmig beschlossen.
Wie Sedelmayer erläuterte, habe er wenige Tage zuvor mit der BI, der Naturstein-Firma Seubert aus Kleinrinderfeld und den Fraktionsvorsitzenden ein vermittelndes Gespräch versucht, um eine Lösung zu finden. Das Vorhaben sei gescheitert. Die BI habe dargelegt, dass sie keinen Verhandlungsauftrag, sondern den Auftrag „Keinen Steinbruch“ habe.
Bürgerentscheid gut als Briefwahl durchführbar
Diskutiert und verworfen wurde das Angebot der BI den Bürgerentscheid mit der Bundestagswahl zusammen durchzuführen, um den Verwaltungsaufwand und die Kosten gering zu halten. Aus Pandemiegründen werde dies laut Sedelmayer kritisch gesehen. Man versuche Termine und Arbeitsabläufe kurz zu halten. Der Bürgerentscheid sei gut als Briefwahl vorzubereiten.
Für die Kombination mit der Bundestagswahl am 26. September müsste zudem das Einverständnis des Bundeswahlleiters eingeholt werden. Der September-Termin hätte den Bürgern Zeit gegeben, sich zu informieren, nachdem bisher alles sehr schnell gegangen war, argumentierte Jürgen Hart (UWG).
Ziel muss sein, eine Lösung zu finden
Der ersten Information im Marktgemeinderat am 24. Februar war genau drei Monate später bereits der Beschluss gefolgt, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Mehr Zeit hätte auch Matthias Henneberger (ödp) wünschenswert gefunden, nachdem das Vermittlungsgespräch nicht wie gewünscht verlaufen sei: „Das Ziel muss sein, eine Lösung zu finden, die nicht in Ja oder Nein endet“.
Da die Kombination mit der Bundestagswahl keine Option war, hatte BI-Sprecher Michael Jäger jedoch ausdrücklich auf einen größeren zeitlichen Vorlauf verzichtet. Es wurde der früheste mögliche Termin, der 25. Juli für die Durchführung des Bürgerentscheids bestimmt – aufgrund der Corona-Pandemie in Briefwahl.