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Sommerhausen
Steinbrocken statt Kommunikation: Genehmigungsfreistellung in Sommerhausen hält Überprüfung nicht stand
Flachdächer an den Anbauten und die Stützmauer aus Muschelkalk-Quadern entsprechen nicht dem Bebaungsplan.
Foto: Antje Roscoe | Flachdächer an den Anbauten und die Stützmauer aus Muschelkalk-Quadern entsprechen nicht dem Bebaungsplan.
Antje Roscoe
 |  aktualisiert: 26.04.2024 02:49 Uhr

Massive Muschelkalkblöcke, die den Hang abfangen: für die Nachbarn ist das Projekt zu groß geraten und dem Bebauungsplan entspricht es auch nicht. Bis zu 1,95 Meter ist die ansteigende Stützmauer hoch. Doch der Bebauungsplan sieht für die Ölspielstraße maximal einen Meter Höhe vor. In Vergleichsfällen, die die Bauverwaltung in der näheren Umgebung für eine Entscheidungsfindung herangezogen hatte, waren durchaus auch Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt und bis zu 2,80 Meter hohe Stützmauern errichtet worden. Problem beim aktuellen Fall: die Stützmauer aus Muschelkalkblöcken war zuvor gar nicht Bestandteil des Genehmigungsfreistellungsverfahrens, das 2021 für das Wohnhaus eingereicht worden war. Die Konsequenz: die Genehmigungsfreistellung wurde nichtig.

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