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Sommerhausen
Steinbrocken statt Kommunikation: Genehmigungsfreistellung in Sommerhausen hält Überprüfung nicht stand
Flachdächer an den Anbauten und die Stützmauer aus Muschelkalk-Quadern entsprechen nicht dem Bebaungsplan.
Foto: Antje Roscoe | Flachdächer an den Anbauten und die Stützmauer aus Muschelkalk-Quadern entsprechen nicht dem Bebaungsplan.
Antje Roscoe
 |  aktualisiert: 26.04.2024 02:49 Uhr

Massive Muschelkalkblöcke, die den Hang abfangen: für die Nachbarn ist das Projekt zu groß geraten und dem Bebauungsplan entspricht es auch nicht. Bis zu 1,95 Meter ist die ansteigende Stützmauer hoch. Doch der Bebauungsplan sieht für die Ölspielstraße maximal einen Meter Höhe vor. In Vergleichsfällen, die die Bauverwaltung in der näheren Umgebung für eine Entscheidungsfindung herangezogen hatte, waren durchaus auch Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt und bis zu 2,80 Meter hohe Stützmauern errichtet worden. Problem beim aktuellen Fall: die Stützmauer aus Muschelkalkblöcken war zuvor gar nicht Bestandteil des Genehmigungsfreistellungsverfahrens, das 2021 für das Wohnhaus eingereicht worden war. Die Konsequenz: die Genehmigungsfreistellung wurde nichtig.

Gemeinderat sagt "Nein" zur Muschelkalkmauer

Zudem hatte die Bauverwaltung im Zuge der Neubeantragung der Bauwerke festgestellt, dass für die Flachdächer bei den Anbauten keine Befreiung von der Festlegung auf Satteldächer beantragt worden war, wie es der Bebauungsplan vorsieht. Mit einem nachträglich eingereichten "Bauantrag für den Neubau des Zweifamilienhauses mit Carport und Garagen sowie die Errichtung einer Stützmauer-Einfriedung für die Ölspielstraße 52" sollten die Bauwerke jetzt legitimiert werden. Da Haus und Stützmauer in zeitlichem Zusammenhang entstanden, sei es laut Landratsamt als ein Bauvorhaben zu sehen, erläuterte Bürgermeister Wilfried Saak

Sommerhausen macht mit beim Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Konnte der Marktgemeinderat bei den Flachdächern für Garage bzw. Carport noch mehrheitlich zustimmen, ergab die Abstimmung zur Muschelkalkmauer ein einstimmiges "Nein". So hatten zwar Bauherr bzw. Architekt die Überschreitung der zulässigen Mauerhöhe mit dem Diagonalgefälle innerhalb des Grundstückes begründet, wie aus dem Sachvortrag zu entnehmen war und die Vergleichsfälle zeigten, dass Ausnahmen prinzipiell wohl möglich sind. Zu berücksichtigen waren im konkreten Fall allerdings sogenannte "nachbarschützende Belange", die diese geltend gemacht hatten. Die Mauer in dieser Form beeinträchtige massiv die Qualität des eigenen noch unbebauten Grundstücks hinsichtlich möglicher Bauvorhaben, argumentierten sie im Gespräch mit der Redaktion. Vor allem kritisierten sie eine fehlende Absprache.

Gut abgesprochen waren im Marktgemeinderat die Tagesordnungspunkte zum Bundesförderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement", an dem Sommerhausen die nächsten zehn Jahre teilnehmen wird. Und auch die Beschaffung neuer Rauchwarnmelder für das historische Rathaus scheint unumgänglich. Das Auswechseln ist alle zehn Jahre empfohlen. Im Dachboden, wo sie nicht zwingend sind, waren sie schon außer Betrieb genommen worden, weil sie fortgesetzt Fehlalarme produzierten. 10.700 Euro kostet die Sicherheitsmaßnahme.

 
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