Als die Vorsitzende des St. Johannis Vereins gleichzeitig auch die Vorsitzende der politischen Gemeinde war, waren Betriebskostendefizitausgleiche kein Problem. Es gab keine Höhenbegrenzung, die Gemeinde zahlte einfach, was an Defizit auftrat. Diese Vorgehensweise beanstandete die Rechtsaufsicht am Landratsamt bereits im Jahr 2012. Daraufhin wurde eine Zahlungsobergrenze von 50.000 Euro in dem Vertrag als angemessen angesehen. Doch die Verwaltung der Gemeinde zahlte weiterhin jede Höhe an Defizit.
"Eine solche Vereinbarung verstoße gegen das Gebot, bei der Führung der Haushaltswirtschaft finanzielle Risiken zu minimieren. Ohne eine Begrenzung der Übernahme eines Betriebskostendefizits bestünde die Gefahr, dass bei dem Träger der Einrichtung zulasten der Gemeinde nicht in genügendem Ausmaß auf kostendeckende Entgelte geachtet werde", trug Bürgermeister Harald Engbrecht (UWG) nun in der jüngsten Gemeinderatssitzung vor. Hintergrund war eine erneute Aufforderung der Rechtsaufsicht, die Vereinbarung mit dem St.-Johannis-Verein anzupassen. Dafür wurde der Gemeinde sogar eine Frist gesetzt. "Die Betriebskostenförderung beinhaltet keine Vollkostenfinanzierung", fuhr Bürgermeister Engbrecht fort.
Angelehnt an Mustervertrag
Die Verwaltung hatte einen neuen Vertrag ausgearbeitet, der sich am Mustervertrag des Städte- und Gemeindetages anlehnte. Hierin wurde nun erneut festgeschrieben, dass maximal 50.000 Euro im Jahr von der Gemeinde als Defizit anerkannt werden. "Darüber hinaus verbleibende Defizite werden grundsätzlich als angemessene Eigenleistung des Trägers erachtet", zitierte der Bürgermeister aus dem Bericht der Rechtsaufsicht. Die im Jahr 2019 erfolgte Erhöhung des Defizitbetrages von 50.000 Euro auf 100.000 Euro pro Abrechnungsjahr sei nicht statthaft und müsse zurückgeführt werden, so die Auffassung im Landratsamt.
Dem wollte der Gemeinderat jetzt nachkommen. Soweit waren sich alle anwesenden Gemeinderäte auch einig. Unterschiedliche Auffassungen gab es jedoch beim Mitwirkungsanspruch der Gemeinde bei den Öffnungszeiten und den Beiträgen der Eltern. Dies wollte die Fraktion der SPD/Freie Bürger nicht so hinnehmen. Dominik Hetzer verwies darauf, dass der St.-Johannis-Verein eine soziale Verantwortung wahrnehme. Das wollte auch niemand absprechen, aber feststehe, so Bürgermeister Harald Engbrecht, dass die Elternbeiträge in Kleinrinderfeld sehr niedrig seien und weit unter dem Durchschnitt der umliegenden Gemeinden.
Sollte also der Träger nicht dafür sorgen, dass das Defizit kleiner wird, und es nicht mehr finanzieren kann, müsse die Trägerschaft des Kindergartens notfalls zurück in gemeindliche Hände fallen. Das wolle zwar keiner, aber dies sei die letzte Konsequenz.
Ausgleich des Defizits bei den Betriebskosten
Hetzer konnte noch keine genauen Zahlen nennen, aber man geht davon aus, dass im Jahr 2022 ein sehr hoher Betriebskostenausgleich gestellt werden wird. Dabei wies ihn der Bürgermeister darauf hin, dass es sich lediglich um einen Ausgleich des Defizits bei den Betriebskosten handeln darf und nicht um versteckte Investitionen. Klar sei aber auch: "Wir müssen den Kindergarten stützen". Das sei aber nur möglich, wenn genaue Zahlen und Abrechnungen vorliegen. Letztlich stimmte der Gemeinderat der neuen Vereinbarung mit 8:5 Stimmen zu.
Ein weiterer Punkt war die Anschaffung eines Ratsinformationssystems, das die digitale Arbeit der Gemeinderäte, aber auch dem Wunsch der Bürger und Bürgerinnen nach einem digitalen Rathaus entspricht. Insgesamt gut 11.000 Euro will man dafür in diesem Jahr investieren.
Positiv schloss die Jahresrechnung 2021 ab. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Lore Ecker (SPD), attestierte eine vorbildliche Buchführung. Anschließend wurden die nach- und außerplanmäßigen Ausgaben für 2021 mit einer Summe von rund 318.000 Euro genehmigt, ebenso wie die Entlastung des Bürgermeisters erfolgten alle Abstimmungen einstimmig.