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Würzburg
Start der institutionellen Förderung für die Stiftung Umweltenergierecht
Offizielle Übergabe des Förderbescheids im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (von links): Fabian Pause, Stefan Wenzel, Melanie Bauer und Thorsten Müller.
Foto: Andreas Mertens/BMWK | Offizielle Übergabe des Förderbescheids im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (von links): Fabian Pause, Stefan Wenzel, Melanie Bauer und Thorsten Müller.
Bearbeitet von Rainer Dehmer
 |  aktualisiert: 20.04.2024 02:39 Uhr

Die Würzburger Stiftung Umweltenergierecht erhält ab sofort eine institutionelle Förderung des Bundes. Für den Startschuss überreichte Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, offiziell den Förderbescheid. Das teilt die Stiftung Umweltenergierecht in einem Schreiben mit, dem folgende Informationen entnommen sind.

Für eine erfolgreiche Energiewende braucht es gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Diese sollen nicht nur die Einhaltung der klimapolitischen Ziele gewährleisten, sondern auch unternehmerisches Handeln rechtssicher und möglichst bürokratiefrei ermöglichen, Innovationen fördern, komplexe Strukturen vereinfachen sowie Akzeptanz und sozialen Ausgleich sicherstellen.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt die institutionelle Förderung für die Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg gestartet. Hiermit stärkt die Stiftung die bestehenden Strukturen und baut zwei neue Forschungsgebiete zum Recht der Wärmeversorgung und Recht der Netzinfrastrukturen auf. Diese ergänzen die bestehenden Forschungsgebiete zum europäischen und internationalen Energie- und Klimaschutzrecht, Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung und dem Planungs- und Genehmigungsrecht.

„Das Recht und noch viel mehr die Rechtswissenschaft haben eine dienende, aber trotzdem maßgebliche Funktion für das Gelingen der Energiewende. Die institutionelle Förderung ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich, unsere Arbeit und den eingeschlagenen Weg mit großem Engagement fortzusetzen“, so der Leiter der Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Müller. „Mit den neuen Strukturen und zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen können wir unserem Anspruch noch besser gerecht werden, mit einem 360-Grad-Blick die Rechtsentwicklungen der Energiewende zu analysieren und Weiterentwicklungsoptionen aufzuzeigen, Grundlagenfragen zu erforschen und Antworten auf drängende Fragen zu entwickeln“, freut sich Thorsten Müller. Auch übergreifende Querschnittsthemen wie Digitalisierung und gute Gesetzgebung sind als strategische Arbeitsfelder geplant.

„Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich in den vergangenen Jahren mit ihrem einmaligen Profil zu einer der führenden Forschungseinrichtung zum Energie- und Klimaschutzrecht in Deutschland entwickelt. Die Forschung der Stiftung analysiert Grundlagen und Entwicklungen, sie zeigt praktische Lösungswege auf und erarbeitet wichtige Ausgestaltungsoptionen für den Gesetzgeber auf allen Ebenen. Angesichts der großen Herausforderungen möchten wir die Stiftung als Zukunftswerkstatt für das Recht der Energiewende mit einer institutionellen Förderung in ihrer unabhängigen Rolle stärken“, so der parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel.

2024 bis zu 4,4 Millionen Euro

Die institutionelle Förderung aus dem Haushalt des BMWK wird künftig rund zwei Drittel des Budgets der Stiftung ausmachen. So erhält die Stiftung im laufenden Jahr 2024 bis zu 4,4 Millionen Euro. Die weitere Finanzierung erfolgt wie bisher über Projektmittel forschungsfördernder Institutionen und der öffentlichen Hand sowie private Spenden. Mit den zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten kann die Stiftung ihre Forschung ausbauen und unabhängig von Fördermitteln zielgerichtet Forschungsvorhaben durchführen. „Die institutionelle Förderung ist für uns eine große Anerkennung unserer bisherigen Arbeit. Hierfür und für das große Vertrauen des BMWK und der Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die die institutionelle Förderung im Bundeshaushalt verankert haben, möchten wir uns sehr herzlich bedanken“, erklärt Thorsten Müller.

Auszeichnung für den Wissenschaftsstandort Würzburg

Die Stiftung Umweltenergierecht wurde 2011 als gemeinnützige Forschungseinrichtung in Würzburg gegründet und baut auf der Forschungsstelle Umweltenergierecht auf, die von 2007 bis 2011 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg bestand. Die institutionelle Förderung ist damit auch eine Auszeichnung für den Wissenschaftsstandort Würzburg. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Frage, wie sich der Rechtsrahmen weiterentwickeln kann, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht mit zahlreichen Forschungspartnern zusammen und ist Teil eines interdisziplinären Forschungsnetzwerks.

 
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