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Würzburg
Start der Freibadsaison im Dallenbergbad am 29. Mai
Das Dallenbergbad öffnet am 29. Mai wieder. Wie schon im vergangenen Jahr findet die diesjährige Badesaison unter Pandemiebedingungen statt.
Foto: Silvia Gralla | Das Dallenbergbad öffnet am 29. Mai wieder. Wie schon im vergangenen Jahr findet die diesjährige Badesaison unter Pandemiebedingungen statt.
Bearbeitet von Lena Berger
 |  aktualisiert: 24.05.2021 02:15 Uhr

Nach Beschluss der bayerischen Staatsregierung dürfen ab 21. Mai die Freibäder unter Auflagen für Badegäste öffnen. Das Dallenbergbad kann damit unter Einhaltung von Hygienebestimmungen, mit Anmeldung und negativem Corona-Test wieder Badegäste begrüßen. Wetterbedingt startet das Würzburger Bad aber erst am 29. Mai in die Freibadsaison, heißt es in einer Pressemitteilung der WVV.

Bereits die vergangene Badesaison fand unter Pandemiebedingungen statt. Das Hygiene- und Buchungskonzept der Würzburger Bäder GmbH hat sich schon im Sommer 2020 bewährt. Neu ist in diesem Jahr, dass Badegäste einen negativen Covid-Test vorweisen müssen.

Was müssen Badegäste zum Start der neuen Saison im Dallenbergbad beachten?

Begrenzte Besucherzahl

Um jedem Badegast genügend Raum zur Verfügung zu stellen, darf eine Höchstzahl an gleichzeitig anwesenden Badegästen nicht überschritten werden. Diese beläuft sich auf maximal 3000 Besucher. Diese können ihren Schwimmbadbesuch in verschiedenen Zeitzonen planen:

Montag – Freitag:

Zeitzone 1: 6.30 bis 10 Uhr (Frühschwimmen), max. 3000 Besucher

Zeitzone 2: 12 bis 20 Uhr, max. 3000 Besucher

Samstag, Sonntag, Feiertag:

Zeitzone 1: 9 bis 14 Uhr, max. 3000 Besucher

Zeitzone 2: 15 bis 20 Uhr, max. 3000 Besucher

In den bayerischen Ferien Montag bis Freitag:

Zeitzone 1: 6.30 bis 10 Uhr (Frühschwimmen), max. 3000 Besucher

Zeitzone 2: 12 bis 20 Uhr, max. 3000 Besucher

In den bayerischen Ferien Samstag, Sonntag:

Zeitzone 1: 9 bis 14 Uhr, max. 3000 Besucher

Zeitzone 2: 15 bis 20 Uhr, max. 3000 Besucher

Zur notwendigen Abstandswahrung dürfen sich im Sportbecken gleichzeitig 125 Badegäste, im Sprungbecken 2, im Nichtschwimmerbecken 300 und im Kleinkindbecken 25 Badegäste aufhalten.

Die einzelnen Bereiche im Dallenbergbad sind eingegrenzt. Zur Einhaltung der Nutzerobergrenzen wird durch das Personal der Würzburger Bäder GmbH jeder Besucher gezählt und durch entsprechende Ein- und Ausgänge im Einbahnsystem geführt. Besucher müssen nach Beendigung des Wasseraufenthaltes, die Beckenumgänge freihalten und unverzüglich verlassen.

Einlass

Um das Dallenbergbad besuchen zu können, gibt es zwei Varianten, um Einlass zu erhalten:

Buchung über die Bäder-Suite der Würzburger Bäder GmbH:

Man bucht ein E-Ticket für einen Besuch im Dallenbergbad und zahlt online mit einer Kreditkarte oder über Klarna-Überweisung. Des Weiteren kann nach Buchung in der Bäder-Suite mit dem Tarif „Besitzer einer WVV-Komfortkarte, Gutscheins, 10er/30er Karte oder Geldwertkarte“ mit anschließender Überreichung an der Kasse im Dallenbergbad bezahlt werden.

Registrierung über die Luca-App: 

Man registriert sich über die Luca-App, scannt den aushängenden QR-Code an der Kasse im Dallenbergbad und zahlt direkt an der Kasse (bar, EC-Karte, WVV-Komfortkarte, Geldwertkarte oder mit einer bereits vorhandenen 10er/30er Karte. Nur bereits vorhandene 10er/30er Karten können eingesetzt werden. Der Verkauf von 10er/30er Karten wurde aktuell aufgrund der Corona-Situation eingestellt.).

Voraussetzung für den Einsatz beider Varianten ist bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 die Vorlage bzw. der Nachweis eines aktuellen negativen Covid-19 Schnelltestergebnisses (nicht älter als 24 Stunden, Selbsttests sind ausgeschlossen), eines PCR Tests (nicht älter als 48 Stunden), der Nachweis einer vollständigen Covid-19 Genesung oder der Nachweis einer bereits vollständigen Covid-19 Impfung. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 kann auf die Vorlage eines negativen Covid-19 Tests verzichtet werden.

Auf dem Dallenbergbad-Parkplatz wird durch externe Anbieter eine Teststation zur Verfügung gestellt, dort kann einen Schnelltest durchgeführt werden.  

Mund- Naseschutz

In Gebäudeinnenbereichen müssen Badegäste ab 15 Jahren ein Mund- Naseschutz in Form einer FFP2-Maske tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 15. Lebensjahr müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Einzelumkleiden

Die Nutzung der Einzelumkleiden ist gestattet. Die Einzelumkleidekabinen sind durch Sichtschutzwände getrennt. Im Gebäudeinnenbereich ist ein Mund- Naseschutz zu tragen sowie die soziale Distanz von 1,50 Metern einzuhalten.

Mietkabinen

Die Mietkabinen sind für die Nutzung freigegeben, jedoch ist auch hierbei auf die Mund-Nasenbedeckung sowie auf die Abstandseinhaltung von mindestens 1,5 Metern zu anderen Badegästen oder Kabinenmietern zu achten.

WC-Anlagen

Jedes zweite Urinal der Herrentoiletten wird zur Wahrung des Abstandes gesperrt. Erst bei Freiwerden einer WC-Anlage (Urinal/Einzelkabine) darf die Anlage von einer weiteren, wartenden Person betreten werden. WC Einzelkabinen sind mit einer Sichtschutzwand getrennt und können bei Freiwerden genutzt werden. Wo vorhanden, wird jedes zweite Waschbecken zur Sicherung der Abstandseinhaltung gesperrt. Die WC-Anlagen werden im Einbahnsystem durchschritten.

Sammelduschen

Aufgrund der Wahrung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1,5 Metern sind die Duschen nur in Abständen (teilweise nur jede Zweite Dusche) freigegeben. Die frei verfügbaren Duschen sind entsprechend gekennzeichnet.

Haartrockner

Haartrockner dürfen verwendet werden, wenn mindestens 2 Meter zu weiteren Badegästen eingehalten werden kann. Die Jetstream-Haartrockner werden deaktiviert.

Intensivierte Reinigung

Die Reinigung von öffentlichen Schwimmbädern folgt bereits im Regelbetrieb hohen Standards. Unter Pandemiebedingungen wird der Reinigungsprozess nochmals intensiviert. Alle Gast- und Geschäftsräume werden ausreichend gelüftet. Neben der Intensivierung der Tagesreinigung findet im Anschluss an die Tagesschließung des Bades eine gründliche Reinigung der gesamten Anlage statt. Dabei werden sämtliche Griffe von Türen, Auf- und Einstiegshilfen, Sitzgelegenheiten und andere für Griff- und Körperkontakte prädestinierte Einrichtungen sorgfältig desinfiziert.

Wasserattraktionen

Die Wasserattraktionen sind freigegeben und werden im Wechsel geschalten.

Sprunganlagen und Wasserrutschen

Sprunganlagen und Wasserrutschen können nach Beurteilung der Besucherfrequenz im Bad durch das Aufsichtspersonal freigegeben werden. Es darf sich dabei nur eine Person auf der Sprunganlage befinden. 5-Meter-, 7,5-Meter- und 10-Meter-Anlagen bleiben geschlossen. Am Aufstieg zur Langrutsche sind die Abstandsregeln von 1,50 Meter einzuhalten. Das Rutschenlandebecken ist sofort zu verlassen.

Sitz- und Liegemöglichkeiten, Liegewiese

Alle Sitz- und Liegemöbel wurden zur Vermeidung von Besucherströmen und zur Wahrung des Mindestabstandes entfernt. Die Terrasse am Schwimmerbecken ist für einen längeren Aufenthalt gesperrt. Auch auf den Liegewiesen ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Besuchern eingehalten werden.

Festmontierte Sportgeräte

Das Beachvolleyballnetz sowie sonstige Sportgeräte werden zur Verfügung gestellt. Bei Benutzung der Sportgeräte ist auf die derzeitigen Kontaktbeschränkungen und den Mindestabstand zu achten. Das Trampolin bleibt aufgrund der Desinfektionsschutzmaßnahmen geschlossen.

Gastronomische Einrichtungen (Kiosk)

Im Kioskbereich ist die soziale Distanz an Thekenübergaben und Warteschlangen von mindestens 1,5 Metern zu wahren und sind entsprechend gekennzeichnet. Auch hier gilt die Pflicht der Mund-Nasen-Bedeckung.

Weitere Infos unter www.wvv.de unter der Rubrik Bäder.

 
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