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Würzburg
Stark für die Demokratie
Die Idee des Workshops: die Botschaft, das Grundgesetz als Basis allen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns zu achten und zu schützen.
Foto: Dr. Sigrid Mahsberg | Die Idee des Workshops: die Botschaft, das Grundgesetz als Basis allen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns zu achten und zu schützen.
Bearbeitet von Andreas Fischer-Kablitz
 |  aktualisiert: 03.11.2024 02:30 Uhr

"Zusammen Demokratie stärken" – das steht für alle gut lesbar auf dem Banner im Treppenhaus des Kolping-Centers. Gemeinsamen Handeln in einem freiheitlichen, rechtsstaatlichen Gemeinwesen schließt alle in Deutschland lebenden Menschen mit ein, unabhängig von ihrer Herkunft und Familiengeschichte - auch die Migrantinnen, Migranten und Geflüchteten, die an den Deutschkursen der Kolping-Akademie teilnehmen, schreibt die Stadt in einer Mitteilung, aus der diese Informationen stammen.

Vier Gruppen wurde die Gelegenheit geboten, an einem Workshop unter dem Motto "75 Jahre Grundgesetz" unter der Leitung eines angehenden Juristen teilzunehmen. Sie wurden von der neuen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Würzburg, Monika Kraft, begrüßt, deren Vorgängerin Petra Müller-März noch die Finanzierung der Maßnahme über die Gleichstellungsstelle der Stadt übernommen hatte. Im Veranstaltungsraum der Umweltstation der Stadt Würzburg begleiteten Zeynep Sen, Bildungskoordinatorin im Bereich Jugend und Familie der Stadt, und Dr. Sigrid Mahsberg, Integrationsbeauftragte der Kolping-Akademie, die gemeinsam die Veranstaltung organisiert hatten, die Teilnehmenden durch das umfangreiche Netz aus Artikeln, Verordnungen, Rechten und Pflichten. Zunächst wurde anhand eines Films verdeutlicht, was das Grundgesetz für das gesellschaftliche Leben bereithält. Danach wurden Auswirkungen auf die eigene Lebenswirklichkeit anhand von Beiträgen aus der Zuhörerschaft reflektiert.

Das Grundgesetz im Alltag

Was bedeutet Artikel 3 (2) "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" für den Alltag? Einige zeigten sich erfreut darüber, dass Mädchen hier genau wie Jungen die Schule ihrer Wahl besuchen dürfen und einen Beruf wählen, den sie wirklich möchten. Andere fanden es ungewöhnlich, dass Frauen in Deutschland Autofahren, Fußball spielen und abends allein ausgehen können. Ein Afghane meinte, dass er genau deswegen nach Europa gekommen sei, damit seine Frau hier ihr Leben so frei gestalten kann wie ein Mann, weil er nicht versteht, warum Frauen alle diese Rechte in seinem Land vorenthalten werden.

Ein zweites Thema, das schnell in den Mittelpunkt der Gespräche rückte, war die Trennung von Staat und Kirche und die damit verbundene Religionsfreiheit. Art. 4 (1) und (2) GG besagen: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Basis ist der Respekt vor anderem Denken und Glauben und die Freiheit des Einzelnen, sein Leben im Rahmen der Verfassung selbstverantwortlich zu gestalten.

Dass diese Freiheit nicht grenzenlos ist, wurde schnell deutlich, als es um den Schutz von Minderheiten, um die Sanktionierung von Aufrufen zur Gewalt oder Volksverhetzung ging. Zunächst wurde der leicht missverständliche Begriff "Gewaltmonopol des Staates" diskutiert, der eben nicht wie in autokratischen Systemen die einseitige staatliche Willkür von oben nach unten bedeutet, sondern in einer Demokratie, die auf dem Prinzip der Gewaltenteilung basiert, die notwendige, aber durch die Judikative gelenkte und kontrollierte Arbeit der Exekutive auf der Basis der Verfassung und gesetzlicher Grundlagen. Grundlage für alle folgenden Artikel des Grundgesetzes ist daher immer und überall Art.1 (1) GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Diese Botschaft, das Grundgesetz als Basis allen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns zu achten und zu schützen, sollte vermittelt werden und ist bei allen Beteiligten angekommen – verbunden mit dem Aufruf, die Demokratie als freiheitliche, rechtsstaatliche Staatsform zu würdigen und zu stärken.

 
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