
„Nur mal ganz kurz“ oder „Ich bin doch in ein paar Minuten zurück“: Diese Ausreden von Autofahrern, die ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parken, sind Standard. Die meisten Falschparker sind uneinsichtig, lassen ihr Auto stehen, gehen unbedarft „nur mal kurz“ irgendwo hin.
Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung können nie „nur mal kurz“ etwas unternehmen. Wenn sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen, stehen ihnen viele Hindernisse im Weg: Das Ein- und Aussteigen ins Auto kostet Zeit und Kraft, viele Gebäude sind nicht barrierefrei, Bordsteinkanten zu hoch, Kopfsteinpflaster zu uneben, Steigungen eine gewaltige Anstrengung. Ein „nur mal kurz“ gibt es in ihrem Leben nicht.
Ignorant und rechthaberisch
Daran denken Autofahrer in diesem Moment des Falschparkens nicht. Mit Ignoranz und Rechthaberei blockieren sie einen Behindertenparkplatz. Dass darunter auch Vorbilder, wie der Würzburger CSU-Stadtrat Emanuele La Rosa oder der ehemalige Fußballtorhüter und Nationalspieler Tim Wiese sind, zeigt, wie selbstverständlich es mittlerweile ist, „kurz mal“ den freien Behindertenparkplatz zu nehmen, statt ein paar Minuten länger auf Parkplatzsuche zu gehen.
Wenn diese Autofahrer „nur mal kurz“ behindert wären, die Sorgen, Kraftanstrengungen und Belastungen aushalten müssten, die Behinderte ihr Leben lang ertragen müssen, würden sie sich anders verhalten. Und hoffentlich mal kurz nachdenken, bevor sie wieder einem behinderten Menschen den Parkplatz weg nehmen. Als Vater eines schwerst mehrfach behinderten Kindes würde ich mir das wünschen.
- Lesen Sie dazu auch: Wer auf Behindertenparkplätzen parken darf
Leider trifft das ausgerechnet besonders auf FahrerInnen von teuren und bulligen SUVs zu, die sich wie pubertierende Rüpel ohne Anstand benehmen. Selbst wenn man sie auf ihr rücksichtslos Verhalten höflich aufmerksam macht. Es ist schmerzlich wie oft man / Frau diese Erfahrung im Alltag heute machen muss. 😰
gehören mMn tatsächlich nicht mit der Zahlung von ein paar Euro fuffzich und ggf. einem Pünktchen abgefertigt, sondern sollten vier Wochen versuchen müssen, ihren Alltag vom Rollstuhl aus zu bewältigen. Ich würde wetten, selbst wenn sie dabei die Behindertenparkplätze nutzen dürften, diese Erfahrung wollen sie kein zweites Mal machen.
Ist aber wohl symptomatisch für die wachsende Rücksichtslosigkeit (nicht nur) im Straßenverkehr. Gewinnen tut, wer sich das meiste rausnimmt, und wenn das auf Kosten der (blöden) anderen geht, ist das eben ein tolerabler Kollateralschaden. Oder?
wäre sowieso anzumerken, dass da wohl eine Gesetzesänderung stattgefunden haben muss, von der ich nix gemerkt habe. Als ich in der Fahrschule war, wurde mir beigebogen, der Gehsteig sei ein Gehsteig und für Fahrzeuge tabu (außer für radelnde Kinder bzw. bei eingezeichneter Parkmarkierung mit Beschilderung). Heutzutage handelt es sich bei diesem Teil der Straße offenbar um den "Mehrzweckstreifen", der von Fußgängern benutzt werden darf, soweit er nicht von höherwertigen Verkehrsteilnehmern/ für höherwertige Zwecke gebraucht wird?!
MMn gehören die Strafen für das Zustellen bzw. unbefugte Befahren von Sonderwegen ordentlich raufgesetzt/ am Besten auf Stundensatz-Basis o. ä. umgestellt, um auch "besserverdienenden" Leuten den § 1 der Straßenverkehrsordnung etwas näher zu bringen. Vorschlag: 1 Stundensatz bei unerlaubtem Parken/ Befahren ohne Behinderung bzw. Gefährdung anderer, 2 Stundensätze und 1 Punkt "mit", 4 Stundensätze/ 2 Punkte bei Herbeiführen eines Unfalls.