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WALDBÜTTELBRUNN
Standesamtübertragung: Eisingen macht einen Rückzieher
Elisabeth Streitenberger
Elfriede Streitenberger
 |  aktualisiert: 11.12.2019 18:52 Uhr

Überrascht von Neuigkeiten aus Eisingen war der Waldbüttelbrunner Gemeinderat, den Bürgermeister Klaus Schmidt (SPD) zur geplanten Vereinbarung zur geplanten Übertragung der Zuständigkeit des Standesamtes Eisingen auf den Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn informierte. Eisingen macht jetzt offenbar einen Rückzieher.

In der Sitzung vom 4. April hatten die Gemeinderäte von Waldbüttelbrunn noch dem Antrag der Gemeinde Eisingen auf Übertragung nach Waldbüttelbrunn zugestimmt. Nach Waldbrunn und Neubrunn war Eisingen bereits die dritte Gemeinde, die eine Übertragung zum Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn beantragt hat. Das Personalvolumen sei in der Verwaltung Waldbüttelbrunn vorhanden und eine Übertragung könnte, so Schmidt problemlos nach Vertragsabschluss zum 1. Oktober vollzogen werden. Dieser Vertrag, der wortgleich den Vereinbarungen mit Waldbrunn und Neubrunn entspricht, fand nun im Gemeinderat Eisingen keine Mehrheit.

Anstoß nahmen einige Räte vor allem am Wortlaut zu Laufzeit und Kündigung: Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit und die Übertragung bedürfe der Zustimmung des Landratsamtes Würzburg. Diese Vereinbarung ist nicht befristet und kann jederzeit mit qualifizierten Beschlüssen (Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder der Gemeinderäte) sowie mit Zustimmung des Landratsamtes Würzburg aufgehoben werden. Gegen den Willen der beiden Vertragsparteien oder einer der Vertragsparteien kann die Übertragung durch die Entscheidung des Landratsamtes aufgehoben werden, wenn dringende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

Mustervertrag

Laut Geschäftsleiterin Tanja Hamberger sei diese Regelung vom Gesetz so vorgegeben. Es handele sich um einen Mustervertrag, der bei allen Standesamtsbezirken angewendet wird. Sollte sich im Gemeinderat Eisingen keine Mehrheit zum Vertragsabschluss in der jetzigen Form finden, komme keine Übertragung zustande. Dies wäre, so Schmidt, sehr schade, aber für die Gemeinde Waldbüttelbrunn kein Problem.

Das Gremium behandelte trotz des fehlenden Vertragsabschlusses mit Eisingen eine Minderung der Standesamtsumlage von zehn Cent pro Einwohner. Nach Angaben von Hamberger ist dies vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Fixkosten wie Fortbildung, Fachliteratur und Softwarekosten auf eine höhere Einwohnerzahl verteilen. Diese Minderung tritt nur in Kraft, wenn der Gemeinderat Eisingen einer Übertragung zum Standesamtsbezirk Waldbüttelbrunn zustimmen wird.

 
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