Die Stadtwerke Uffenheim und die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG werden die temporäre Umsatzsteuerreduzierung vollständig an ihre Kunden weitergeben, heißt es in einer Pressemitteilung. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird laut Werkeleiter Martin Stellwag in den Jahresschlussrechnungen der Kunden berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen sei nicht erforderlich.
Für die Abrechnung gilt eine Vereinfachungsregelung. Endet der Abrechnungszeitraum zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020, ist grundsätzlich für den gesamten Verbrauch des Abrechnungszeitraums der Umsatzsteuersatz von 16 beziehungsweise fünf Prozent anzusetzen. Das bedeute, dass die Kunden, die im zweiten Halbjahr 2020 abgelesen und abgerechnet werden, also bereits für Mengen, die im ersten Halbjahr 2020 bezogen wurden, von der Steuersenkung profitieren.
Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr beziehungsweise 120 Kubikmeter Trinkwasser im Jahr beträgt etwas mehr als zwei Euro beziehungsweise 40 Cent pro Monat.
Bei Rückfragen sind die Stadtwerke Uffenheim und die Erdgas Uffenheim GmbH & Co. KG unter Tel.: (09842) 98580 erreichbar.