Für die Eigentümer und Käufer von Häusern eröffnen sich dadurch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in ihre Gebäude. Die Ausweisung geht mit einem Eintrag im Grundbuch einher, dem sogenannten Sanierungsvermerk. Der Bauausschuss folgt mit seiner Entscheidung einem Antrag der UWG.
Zwei Beispiele für Sanierungsgebiete gibt es in Ochsenfurt bereits. Das älteste umfasst die Altstadt. Im Rahmen der Städtebauförderung wurden dort in den zurückliegenden Jahren nicht nur öffentliche Bauvorhaben, sondern auch private Sanierung gefördert. Jünger ist das Sanierungsgebiet, das im Zusammenhang mit der Dorferneuerung in Hopferstadt eingerichtet wurde.
Die Dorferneuerung ist inzwischen auch in Goßmannsdorf angelaufen. Durch die formelle Ausweisung erhofft sich die Stadt einen zusätzlichen Schub bei der Instandsetzung und Sanierung alter Gebäude im Dorfbereich.