Ausgehend von einer sich stabilisierenden Entwicklung des Inzidenz-Wertes auf hohem Niveau trotz mehrerer tausend Tests legt die Stadt Würzburg laut Pressemitteilung folgende Maßnahmen fest:
Die tagesaktuelle Veröffentlichung der überarbeiteten 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung regelt seit heute neu und konkret, dass Kreisverwaltungsbehörden in den Städten, die den Inzidenzwert von Neuinfektionen 50 pro 100 000 überschreiten, ab 23 Uhr bis 6 Uhr den Ausschank alkoholischer Getränke untersagen können.
Die Gastronomie in der Würzburger Innenstadt darf daher ab sofort ab 23 Uhr keinen Alkohol mehr ausgeben. Alkoholische Getränke können somit eine Stunde länger als bisher konsumiert werden. Zudem wird das Ausgeben von Speisen und Getränken ohne Alkohol auch nach 23 Uhr ermöglicht. Dies wird laut Mitteilung über eine neue Allgemeinverfügung geregelt, die die bisherige ersetzt.
Personenbeschränkungen bleiben
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat laut Pressebericht der Stadt Würzburg des Weiteren in zwei Eilentscheidungen die Regelungen aus den bisherigen Allgemeinverfügungen der Stadt bestätigt: Einerseits gilt weiterhin die Personenbeschränkung von 100 auf 50 Personen bei Privatfeiern. Andererseits ist die Verschärfung der Kontaktbeschränkungen von zehn auf fünf Personen, die auch für die Gastronomie gilt, bestätigt worden.
Die Stadt Würzburg weist außerdem in ihrer Mitteilung darauf hin, dass auch weiterhin das Alkoholverbot entlang des Maines vom Graf-Luckner-Weiher bis zum Parkplatz Alter Hafen ab 22 Uhr im Straßen- und Grünflächenbereich gilt.
Reiserückkehrer und private Veranstaltungen
Die Allgemeinverfügung Reiserückkehrer, die die Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten regelt, sowie die Allgemeinverfügung für private Veranstaltungen, die beide am Sonntag beziehungsweise am Montag ausgelaufen wären, werden um eine Woche verlängert und gelten beide vorerst bis zum 27. September.
Der Leiter des Würzburger Gesundheitsamtes, Dr. Johann Löw, appelliert darüber hinaus: "Jüngere Erwachsene, die in verantwortungsvollen Berufen und im besonderen Umgang mit vulnerablen Gruppen wie Senioren zu tun haben, werden gebeten, verantwortungsvoll ihr Freizeitverhalten bezogen auf private Feiern und Feiern im öffentlichen Raum zu gestalten."