In Schweinfurt verzögert eine vergrabene Mülldeponie Straßenarbeiten, im Landkreis Haßberge wurde im Wald eine mit Stacheldraht umzäunte illegale Müllkippe entdeckt. Und eine Würzburger Firma muss sich bald vor Gericht verantworten, weil sie im Landkreis Main-Spessart tonnenweise Abfälle ohne Genehmigung gelagert haben soll.
Fragwürdige Müllablagerungen sind in der Region immer wieder Thema. Die Zahl der illegalen Ablagerungen ist Unterfranken in den vergangenen fünf Jahren tendenziell gestiegen, wie eine Anfrage der Grünen-Fraktion an die bayerische Staatsregierung ergeben hat.
Wie groß ist das Problem in der Region? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was sind illegale Müllablagerungen?
Wer Abfälle außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage sammelt, lagert oder verwertet, kann sich des "Unerlaubten Umgangs mit Abfällen" schuldig machen. Darunter zählen entsorgte Müllsäcke ebenso wie tonnenweise Bauschutt im Wald. Wer Müllablagerungen ohne Genehmigung gewerblich weiterverwertet, kann sich des unerlaubten Betreibens von Anlagen schuldig machen.
Wer überführt wird, dem drohen hohe Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Gefängnis. Nicht strafbar ist das Vergehen laut Strafgesetzbuch dann, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt wegen geringer Menge "offensichtlich" ausgeschlossen sind.
Welche bekannten Fälle gibt es in Unterfranken?
Die Polizeiinspektionen in der Region berichten sehr oft von illegaler Müllablagerung. Nach Angaben des bayerischen Umweltministeriums reicht die Bandbreite "von einzelnen, kleineren Gegenständen über mehrere Säcke Restmüll, abgelagerte Altfahrzeuge und Sperrmüllablagerungen im Umfang von mehreren Kubikmetern bis hin zur Bauschuttablagerung von geschätzt mehreren Tonnen".
Ein größerer Fall beschäftigt derzeit die Justiz in Würzburg: Eine Firma aus der Region Würzburg wurde angeklagt, weil sie im Landkreis Main-Spessart fast 16.000 Tonnen Abfälle ohne Genehmigung gelagert haben soll. Bei Gerolzhofen (Lkr. Schweinfurt) mussten Ende vergangenen Jahres Straßenarbeiten gestoppt werden, weil eine vergrabene Mülldeponie zutage gefördert worden war. Die Stadt spricht von "erheblichen Mehrkosten". Im Haßbergekreis mussten Bauhof-Mitarbeiter zuletzt eine große Müllkippe im Wald mit Baggern beseitigen.
Wie viele strafrechtlich relevante Fälle gibt es?
Der unerlaubte Umgang mit Abfällen hat in Unterfranken tendenziell zugenommen: Laut Statistik der Polizei sind im Jahr 2023 insgesamt 123 Fälle an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden. Im Jahr 2018 zählte die Polizei 74 Fälle, in 2019 waren es 96 Fälle, in 2020 dann 114 Fällen. In den vergangenen beiden Jahren gab es unterfrankenweit 123 und dann 126 Fälle. Die Aufklärungsquote betrug laut Polizei zwischen 70,7 und 86,5 Prozent.
Laut Statistik gab es in Unterfranken zwei Fälle illegaler Müllablagerung, bei denen Landesgrenzen überschritten wurden. Beide wurden aufgeklärt.
Illegale Anlagen gab es nach Angaben des Polizeipräsidiums Unterfrankens im vergangenen Jahr in zwei Fällen. In den Vorjahren waren es teils deutlich mehr (2022: 10 Fälle, 2021: 17 Fälle, 2020: 16 Fälle, 2019: 4 Fälle, 2018: 7 Fälle).
Wie viele Bußgeldbescheide wurden in Unterfranken erteilt?
"Illegale Abfallablagerungen fanden in allen Landkreisen statt", teilt das Umweltministerium mit. Der Regierung seien bis Mitte des vergangenen Jahres 305 Verstöße gemeldet worden (2022: 703 Verstöße, 2021: 778 Verstöße, 2020: 740 Verstöße, 2019: 580 Verstöße). Bis Jahresmitte 2023 seien 73 Bußgeldbescheide erlassen worden (2022: 272 Bescheide, 2021: 297 Bescheide, 2020: 335 Bescheide, 2019: 260 Bescheide). Viele der bearbeiteten Fälle waren den Angaben zufolge strafrechtlich nicht relevant.
Wie gefährlich sind die illegalen Ablagerungen für die Umwelt?
Hier gibt es offenbar Lücken: Laut Umweltministerium "bestehen für illegal abgelagerte Abfälle keine Dokumentationspflichten zur Einstufung in entsprechende Gefahrenklassen". Die Staatsregierung verfüge daher keine Informationen zu den Gefahrenklassen der gelagerten Abfälle. Mögliche Umweltschädigungen oder Schädigungen des Grundwassers durch illegale Ablagerungen seien nicht bekannt. Nach Angaben des Innenministeriums lässt sich zudem nicht beziffern, wie hoch die verursachten Kosten durch illegale Müllablagerungen sind.