Die Fristen zur Beantragung der Sportförderung im Jahr 2024 für die Sportvereine laufen derzeit. Der Antrag auf Vereinspauschale 2024 muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Freitag, 1. März, beim Landratsamt Würzburg eingegangen sein. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend. Dies teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit, der folgende Informationen entnommen sind.
Antragsteller sollten in diesem Jahr besonders beachten: Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Trainer- bzw. Übungsleiter-Lizenz auf zwei Vereine ist die "Erklärung zur Teilung von Lizenzen" beizulegen.
Darüber hinaus gibt es derzeit Überlegungen, die Geltendmachung der Mitglieder je Verein bereits ab dem Förderjahr 2024 von den eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen abhängig zu machen. Vorsorglich wird daher darum gebeten, alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen anzugeben, also auch solche, deren Angabe bislang wegen den Vorgaben der Kappungsgrenze unterblieben ist. Die Trainer und Übungsleiter sollten dabei stets über die Erfassung und Weitergabe ihrer persönlichen Daten im Zusammenhang mit der Beantragung der Sportförderung informiert werden.
Vereine, die den Energiepreiszuschuss beantragt haben, sind verpflichtet, bis Dienstag, 30. April, den entsprechenden Verwendungsnachweis mit Ihren Jahresrechnungen für die Kalenderjahre 2021 und 2023 vorzulegen.
Alle Formulare und Infos gibt es unter www.landkreis-wuerzburg.de/servicestelle-sport oder könnnen bei Sportreferentin Sandra Handke unter Tel.: (0931) 8003-5828 oder per Mail unter sport@lra-wue.bayern.de angefordert werden.