
Wer ist schuld am Tod der beiden jungen Frauen? Theresa wurde im April 2017 bei Eisenheim von einem vermutlich volltrunkenen Autofahrer überfahren. Sabrina war an Dreikönig 2018 bei Hettstadt beim Spazierengehen von einem Epileptiker angefahren und tödlich verletzt worden.
Zwei tödliche Unfälle, zwei unterschiedliche Urteile
Zwei ähnliche Schicksale. Und zwei Mal binnen einer Woche hatte das Amtsgericht Würzburg im vergangenen Herbst versucht, die Verantwortung der beiden Fahrer für die Tode am Straßenrand auszuloten. Im einen Fall - Eisenheim - erhielt der Angeklagte eine Geldstrafe über 5000 Euro für Fahren im Suff. Im anderen wurde der Angeklagte zu drei Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Der Eisenheimer Fall war der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln und wird wohl bald erneut vor Gericht verhandelt. Davon bleiben die Angehörigen von Sabrina im Fall Hettstadt verschont: Der Ankläger, der vier Jahre Haft gefordert hatte, ging in Berufung und wollte erneut vor Gericht. Dazu wird es nun nicht kommen: "Die Staatsanwaltschaft hat nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe und nochmaliger Prüfung die Berufung zurück genommen", bestätigte Gerichtssprecher Thorsten Seebach Informationen der Redaktion. "Das Urteil ist somit rechtskräftig."
Was die beiden ähnlichen Fälle vor allem unterscheidet: Zwar waren zum Zeitpunkt des jeweiligen Unfalls beide Fahrer nach Auffassung der Richter schuldunfähig - der eine durch Vollsuff, der andere durch einen epilepsieartigen Krampfanfall. Doch hatte das Gericht im Fall Hettstadt die Verantwortung des Angeklagten nicht auf den Zeitpunkt des Unfalls beschränkt.
Mehrere Fehler und Missachtungen
Der 32-jährige Angeklagte habe seine epileptische Erkrankung seit zehn Jahren gut genug gekannt, um bei Anzeichen eines Anfalls angemessen reagieren zu können. Er habe, so das Gericht, weder auf seine Ärzte gehört, die ihn seit 2009 wiederholt vor dem Autofahren gewarnt hatten. Noch habe er am Unfalltag seine Tabletten eingenommen, die zum Abmildern eines Anfalls gedacht waren.

Es habe sich nicht um ein "Augenblicksversagen" gehandelt, hatte der Richter deutlich gemacht. Der Angeklagte habe nicht nur seine Medikamente nicht regelmäßig genommen und das Fahrverbot der Ärzte missachtet. Er habe sich nach einem früheren Unfall auch "die Wiedererteilung des Führerscheins auf einen Weise erschlichen, die moralisch höchst verwerflich ist". Weil der 32-Jährige seinen entzogenen Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt unbedingt hatte wiederhaben wollen, habe er seine Epilepsie-Erkrankung 2017 sowohl bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als auch im Führerschein-Antrag beim Landratsamt verschwiegen.

Der rechtsmedizinische Gutachter ging im Prozess davon aus, dass der Fahrer das Bewusstsein und damit die Steuerungsfähigkeit bereits verloren hatte, als er am Unfalltag die viel befahrene Staatsstraße bei Hettstadt mit hoher Geschwindigkeit kreuzte. Angeblich hatte er auf dem Gehägsweg das Abklingen des Anfalls abwarten wollen. Stattdessen gab er Gas und verletzte nach etwa 400 Metern die 26-jährige Fußgängerin tödlich.
Der Vater des Opfers machte nach dem Urteil mit Tränen in den Augen seinen Gefühlen Luft: "Er hat unsere Sabrina umgebracht. Das kann man nie wieder gut machen."