Das Gros der Grundsteuermessbescheide aus dem Finanzamt liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt vor. Kämmerer Stefan Schmidt hat mit diesen Messbeträgen hochgerechnet, welche Hebesätze die Marktgemeinde festlegen sollte – und landete für die Grundsteuer A (bebaute Grundtücke) bei 467 Prozent; für die Grundsteuer B (landwirtschaftliche Grundstücke) bei 403 Prozent. Beide liegen derzeit bei 380 Prozent. Mit diesen Hebesätzen, die mit der Grundsteuermesszahl für das jeweilige Grundstück multipliziert werden, würden die Grundsteuereinnahmen für die Gemeinde stabil bleiben und die angekündigte "Aufkommensneutralität" erfüllt. Es sei ein weit verbreiteter Irrtum, dass sich "Aufkommensneutralität" auf das einzelne Grundstück beziehe, stellte er klar. Mit dem neuen Bewertungsmodell Bayerns liege die Betonung auf der Fläche. Viel Wohnfläche und große Grundstücke führten zu teils erheblichen Steigerungen bei der Grundsteuer. Zuletzt waren in Sommerhausen 11.200 beziehungsweise 250.000 Euro aus der Grundsteuer A bzw. B für die Gemeindekasse vereinnahmt worden.
Schmidt stellte für die beiden Grundsteuerarten jeweils drei Optionen dar, denn mit wachsenden Aufgaben und weggebrochenen Einnahmemöglichkeiten, sei die von der Bundes- und Landespolitik versprochene Aufkommensneutralität nicht durchführbar. Er schlug daher vor, wenigstens um einen Inflationsausgleich aufzuschlagen. Die Verbraucherpreisindex-Steigerung gab er mit plus 13,8 Prozent an für die Zeit seit der letzten Anpassung der Hebesätze 2022. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wäre dann neu mit 531 Prozent anzusetzen, Grundsteuer B mit 459 Prozent. Nachdem aber unter anderem anstehende Projekte, steigende Personalkosten und voraussichtlich 100.000 Euro mehr für die Kreisumlage absehbar sind, ermunterte der Kämmerer ausdrücklich auch eine echte Erhöhung der Grundsteuern in Betracht zu ziehen. Schmidt bat, definitiv nicht unter 467 bzw. 403 Prozent zu gehen: "Alles, was sie darüber beschließen, braucht der Markt Sommerhausen".
Einzige gestaltbare Einnahmequelle
Wie andere Gemeinden mit dem Thema umgehen, eine Vergleichbarkeit, hatte Elisabeth Balk (BLS) nachgefragt. Nachdem aber die Struktur bei Flächen und Werten in jeder Gemeinde völlig anders sind, würden auch die Hebesätze vollkommen unterschiedlich ausfallen, so Schmidt. Es gebe keine Vergleichbarkeit mehr. Die Tendenz in den zumeist nichtöffentlichen Vorberatungen der anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) gehe wohl dahin, den Inflationsausgleich zu berücksichtigen. Bürgermeister Wilfried Saak erinnerte, dass "wir nicht für die VG, sondern für Sommerhausen zuständig sind". Zu bedenken gab er, dass Sommerhausen mit relativ wenig Gewerbesteuer, nur mit der stärkeren Einkommensteuer auskommen müsse. "Dann ist halt das Wohnen hier teurer", folgerte er mit Blick auf "einigen kommunalen Komfort" und die überaus hohe Dichte an Denkmalen, welche wie der soziale Wohnungsbau bei den Grundsteuermessbeträgen begünstigt sind. Die Grundsteuer sei die einzige Einnahmequelle, die selbst gestaltet werden könne. Man gehe in Sommerhausen mit seinen Projekten immer gut voran, während sie in anderen Gemeinden oft lange vor sich hergeschoben würden. Dafür müssten diese aber auch getragen werden. Allein beim Kindergarten seien vier Millionen Euro von der Gemeinde zu selbst aufzubringen.
Am Donnerstag, 10. Oktober, steht die weitere Beratung in Sachen Grundsteuer-Hebesatz auf der Tagesordnung des Marktgemeinderats.