Wichtigstes Thema der jüngsten Sitzung des Simmershöfer Gemeinderates war die Entscheidung über die künftigen Hebesätze für die Grundsteuer nach der Grundsteuerreform. Bisher lagen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei jeweils 450 Prozentpunkten.
Nach der Grundsteuerreform müssen die Hebesätze nun neu berechnet werden. Die Änderung der Messbetragsberechnung durch die Finanzbehörden unter Berücksichtigung der aktuellen Grundstückswerte macht dies erforderlich. Die Staatsregierung forderte die Gemeinden auf, die neuen Hebesätze aufkommensneutral zu gestalten. Bürgermeister Florian Hirsch hielt aufgrund der Inflation und der steigenden finanziellen Herausforderung der Gemeinde aber eine Erhöhung der Steuereinnahmen für notwendig.
Als Entscheidungsgrundlage hat die Verwaltung dem Gemeinderat Berechnungen erstellt. Demnach würden sich bei unveränderten Hebesätzen die Grundsteueraufkommen A von 107.600 Euro auf 66.416 Euro vermindern, die Grundsteuer B dagegen würde von 59.513 Euro auf 225.140 Euro steigen. Um das Steueraufkommen auf jeweils gleicher Höhe zu belassen, müsste der Hebesatz der Grundsteuer A bei 729 Punkten und bei der Grundsteuer B bei 119 Punkten liegen.
Ausführlich diskutierte der Gemeinderat die künftigen Hebesätze. Dabei wurde deutlich, dass pauschal nicht zu berechnen ist, welche Gruppe verliert oder gewinnt. Die neuen Berechnungen des Messwertes multipliziert mit verschiedenen Hebesätzen weisen unter vergleichbaren Objekten große Unterschiede auf. Denkbar sei auch, dass für größere Veränderungen bei einzelnen Grundstücken unter Umständen auch jahrzehntelange Falschveranlagung ursächlich sei.
Aus der Diskussion heraus ergaben sich schließlich zwei Anträge über die künftige Höhe der Hebesätze. Bürgermeister Florian Hirsch wollte die Grundsteuer im Interesse der Gemeinde um 30 bis 35 Prozent erhöhen, Ratsmitglied Josef Himberger sprach sich für eine moderatere Erhöhung von 15 bis 20 Prozent aus.
Überprüfung einmal in der Legislaturperiode
Nach Abwägen der Argumente beschloss der Gemeinderat mehrheitlich mit sechs gegen zwei Stimmen, die Grundsteuerhebesätze ab Januar 2025 bei der Grundsteuer A auf 580 Prozent des jeweiligen Messbetrages, bei der Grundsteuer B auf 270 Prozent festzusetzen.
Die Hebesätze sollen künftig in jeder Legislaturperiode einmal überprüft werden, um größere Wertverluste zu vermeiden. Bisher hat die Gemeinde den Hebesatz jährlich im Rahmen der Haushaltssatzung festgelegt. Künftig werden die Hebesätze durch eine separate Satzung festgeschrieben.
Ferner beschloss der Gemeinderat, dem Kindergarten Auernhofen zum Ausgleich des Betriebskostendefizits auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von maximal 25.000,00 Euro zu gewähren. Außerdem stimmte das Gremium dem Plan einer Stromleitung im Ortsteil Equarhofen zu.