Erst muss sie ins Gefängnis, dann folgt eine Entzugstherapie. Das Landgericht Würzburg hat eine 40-Jährige aus Würzburg wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft verurteilt und ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die Frau hatte im Juli 2017 ihren Ehemann mit einem Messer so schwer verletzt, dass er starb. Sie habe ihren beiden „Kindern den Vater und dem Enkel den Opa genommen“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Anderthalb Jahr Haft, zwei Jahre Therapie
Die Freiheitsstrafe hat die Erste Strafkammer mit sieben Jahren angesetzt. Das ist aber eher symbolisch. Die Frau braucht davon nur eineinhalb Jahre abzusitzen. Danach muss sie eine stationäre Alkoholtherapie machen, die vermutlich etwa zwei Jahre dauern wird. Wenn sie die Behandlung durchhält, ist sie danach frei.
3,3 Promille habe die Angeklagte gehabt, als sie am Abend des 29. Juli in Streit mit ihrem ebenfalls betrunkenen Mann geriet, sagte der Vorsitzende Richter Hans Brückner in der mündlichen Urteilsbegründung. Worum es bei der Auseinandersetzung ging, konnte während des Prozesses nicht geklärt werden. Die Angeklagte konnte sich nach eigenen Worten an nichts mehr erinnern.
Direkt nach der Tat war das anders. Da hatte die 40-Jährige dem Notarzt und den Polizisten, die sie selbst hatte rufen lassen, unterschiedliche Geschichten darüber erzählt, wie das Messer in den Hals ihres Mannes gekommen sein soll. Sie habe es in der Hand gehabt, sei gestolpert und habe ihren Partner getroffen, war eine davon. Eine zweite: Sie habe vor ihrem Mann auf der Couch gesessen und ihn gefüttert, dabei sei das Steakmesser versehentlich in seinem Hals gelandet. Und die dritte: Sie habe ihm über ihre Schulter Fleischstücke auf dem Messer gereicht und müsse ihn dabei verletzt haben.
Zehn Zentimeter tiefer Schnitt
Tatsache ist, dass die Rechtsmediziner Version eins für nicht vereinbar mit der Verletzung halten. Version zwei und drei scheiden aus, weil im Körper des Toten kein Essen gefunden wurde. Und Tatsache ist auch, dass der Ehemann der Angeklagten, den sie mit 17 Jahren in Russland geheiratet hat und mit dem sie 1999 nach Deutschland ausgewandert ist, einen zehn Zentimeter tiefen Stich erlitten hatte, bei dem eine Vene durchtrennt wurde. Der große 80-Kilo-Mann starb noch auf dem Transport ins Krankenhaus.
Schon 2014 hatte seine Frau ihn, ebenfalls mit einem Messer, schwer verletzt. Diese Attacke hatte er überlebt – und sich wieder mit der 40-Jährigen versöhnt. Die Frau war nach dieser Tat zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden.
Mit großer Wucht zugestochen
Der Messerstich im Juli 2017 wurde laut Urteil „mit großer Wucht“ und „festem Griff“ geführt. Es sei „bekannt“, dass die Angeklagte „gewalttätig gegen ihren Mann war“, sagt der Vorsitzende Richter. „Sie hat sich wohl im Streit nicht im Griff.“ Und sie ist Alkoholikerin.
Den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagten Totschlag sah die Kammer nicht. Es gebe „kein Motiv für eine vorsätzliche Tötung“, hieß es in der Urteilsbegründung. Und weil der Messerstich während eines Streits erfolgte, sei „der Tötungsvorsatz zweifelhaft“. Deshalb wurde die Frau wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Urteil ohne Regung vernommen
Die Angeklagte nahm die Entscheidung ohne sichtbare Regung zur Kenntnis. Während Richter Brückner ihr erklärte, wie die Strafkammer zu dem Urteil gekommen ist, malte sie Zahlen und Namen auf ein Stück Papier. Nach der Urteilsverkündung wurde sie zurück in die Justizvollzugsanstalt Würzburg gebracht.
Ob sie dort ihre Strafe absitzen kann, ist fraglich. In dieser Haftanstalt werden nur Frauen untergebracht, die zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt worden sind. Es ist also gut möglich, dass die 40-Jährige in Deutschlands größtes Frauengefängnis, nach Aichach in Schwaben, gebracht wird.
Widerruf der Bewährungsstrafe droht
Wie lange die 40-Jährige hinter Gittern bleiben muss, ist noch nicht klar. Zwar hat die Erste Strafkammer angeordnet, dass sie eineinhalb Jahre absitzen soll, bis sie eine Entzugstherapie machen kann. Aber der Frau droht auch der Widerruf der Bewährungsstrafe, zu der sie wegen des ersten Messerangriffs auf ihren Mann verurteilt wurde. Sollte er erfolgen, würde sie noch einige Monate länger in der Haftanstalt bleiben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.