
Eine 33-jährige drogenabhängige Frau hat ihren Crack-Konsum monatelang mit der Beute aus Einbrüchen finanziert. Das Landgericht Würzburg hat sie deshalb zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt und eine Langzeittherapie im Maßregelvollzug angeordnet.
Mehr als 30.000 Euro Beute machte die Frau insgesamt bei ihren Raubzügen durch die Würzburger Innenstadt - immerhin 49 an der Zahl. Dazu kamen je ein Einbruch in Randersacker und in Gerbrunn. Überwiegend stieg die Angeklagte in Gaststätten ein, aber auch in Friseur-Salons, Nagelstudios, Blumengeschäfte, Bäckereien, einen Kindergarten und Büros, Privatwohnungen und Kellerabteile. Vor Gericht gab die Frau zu Protokoll, dass sie immer dann mit dem Fahrrad durch die Nacht fuhr, wenn sie wieder Geld für ihren Dealer benötigt habe. Nach gekippten Oberlichtern und anderen Einstiegsmöglichkeiten habe sie dabei Ausschau gehalten.
Gesucht habe sie in erster Linie Bargeld, aber auch mitgenommen, was ihr gefiel oder was sie ihrem Dealer "zum Verrechnen" anbieten wollte, wie sie sagte: iPads und iPhones, gehobene Kleidungsstücke, Handtaschen, eine Schreckschusspistole und DJ-Equipment.
Der größte Wunsch der Verurteilten: Wieder gemeinsam mit ihren beiden Kindern leben zu können
Die Einbruchserie beschäftigte auch die Kriminalpolizei: Monatelang wurde nach einer Person mit sehr sportlicher Figur gesucht, die es fertigbringen könnte, über einen Spalt durch gekippte Oberlichter einzusteigen. "Normale Menschen wären da nicht durchgekommen", so ein Ermittler vor Gericht.
Zur Tatzeit stand die Angeklagte mit zehn Einträgen im Strafregister unter doppelter Bewährung, eine Therapie war nach einem Rückfall abgebrochen worden. Zuletzt sei sie von der Droge "gesteuert" gewesen, sagte die Frau vor Gericht und zeigte sich reumütig. So gestand sie auch Taten, die ihr bislang nicht nachgewiesen werden konnten und erklärte am Ende der Verhandlung, dass sie weiß, dass sie eine Strafe verdient habe. Ihr größter Wunsch sei es, möglichst schnell nach dem Ende einer erfolgreichen Therapie mit ihren Kindern zusammen zu sein, von denen eines während der Untersuchungshaft zur Welt gekommen war.
Das wird aber noch einige Zeit dauern: Dem Vorschlag des Verteidigers, die Angeklagte zeitnah nach der Verurteilung in die Therapie zu bringen, konnte das Gericht unter anderem aufgrund der "Vorgeschichte" nicht folgen. Jedoch wurde eine Lösung gefunden werden, mit der die Angeklagte nach der Therapie nicht noch einmal in die Justizvollzugsanstalt zurück muss: Zunächst muss sie ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis und erst im Anschluss in die Therapie.