
Knapp über drei Stunden war ein Mann aus dem oberbayrischen Landkreis Erding mit dem Pkw unterwegs und legte 308 Kilometer zurück, bis er in Würzburg eine 13-Jährige, die er nur von Chats aus einem Internet-Portal kannte, in die Arme nehmen konnte. Weil es nicht dabei geblieben ist, hat ein Schöffengericht in Würzburg den 49-jährigen Mann nun wegen schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Tatort war ein Hotel. Zur Begrüßung schenkte er dem Mädchen ein Stoffhasen – und mitgebracht hatte er außerdem Kondome. Dass er das Alter kannte, das Mädchen wurde erst zwei Tage nach dem Treffen 14 Jahre alt, hat der Angeklagte nicht bestritten. Sex mit Kindern unter 14 Jahren ist ausnahmslos strafbar, auch wenn die Jugendliche später bei Vernehmungen zu Protokoll gab, dass er nichts getan habe, was sie nicht auch wollte. Sie bedauerte sogar, dass der Mann "wegen ihr" Probleme bekam.
Der Angeklagte habe sich als Vater-Ersatz gefühlt
Für die Beziehung mit einer 13-Jährigen hatte der Angeklagte eine Erklärung: Für ihn, frisch geschieden, sei damals eine Zeit des Umbruchs gewesen. Er fühlte sich einsam und zusätzlich isoliert, weil er einen Teil seines Freundeskreises verloren hat. Im Internet sei er dann auf das Mädchen aufmerksam geworden. Angedacht gewesen sei von ihm eine Beziehung über einige Jahre. Er habe für das Mädchen da sein wollen, nachdem sie ihm einiges über ihre familiäre Verhältnisse erzählt hatte.
Er habe sich für das Mädchen verantwortlich gefühlt, es sei nicht darum gegangen, eine junge Frau ausnutzen. Er habe verstehen können, warum sie sich älteren Männer zuwendet. Der eigene Vater habe Kontakte zu ihr abgelehnt, und da fühlte sich der Angeklagte seiner Meinung nach nicht nur als Lover, sondern als Vater-Ersatz.
Alles ging sehr schnell bei dieser Beziehung: Das Mädchen stand am vereinbarten Treffpunkt in Würzburg. Nachdem sie im Auto "gekuschelt" hatten, ging es später im Hotel "zur Sache". Man habe sich auch darüber unterhalten, dass es "unter 14" verboten ist, was sie vor hatten. Der Angeklagte spricht zusammenfassend von einem "Rausch der Gefühle". Danach brachte er das Mädchen nachhause.
Das Mädchen nahm den 49-Jährigen sogar zum Schulfest mit
Eigentlich habe er am nächsten Morgen heimfahren wollen, so der Angeklagte, aber das Mädchen habe ihn zum "Schulfest" eingeladen, ihm unbedingt "ihre Schule" zeigen wollen und deswegen sei er geblieben und man sei danach auch nochmal ins Hotel gegangen.
Beendet wurde die Beziehung, weil das Mädchen sich der Großmutter anvertraut hatte und später die Polizei eingeschaltet wurde. Der Angeklagte fuhr zu einem weiteren verabredeten Treff nach Würzburg, wartete aber vergebens. Als ihn Wochen später Polizeibeamte aufsuchten, um aufgezeichnete Internetgespräche sicherzustellen, stand ein Bild des Mädchens immer noch auf seinem Schreibtisch.
Verteidigung hat Berufung angekündigt
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung hat die Verteidigung Berufung angekündigt, da dem Angeklagten mit einem Job im Sicherheitsbereich des Münchner Flughafens bei der verhängten Strafe die Kündigung droht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung beantragt, der Verteidiger ein Jahr mit. Zu den Bewährungsauflagen gehört eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro an "Wildwasser", einer Organisation, die Opfer sexuellen Missbrauchs betreut.
1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung.
Da fehlen mir die Worte.