
Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, darf den AfD–Politiker Wolfgang Gedeon auch weiter einen Holocaust-Leugner nennen. Der Landtagsabgeordnete aus Baden-Württemberg scheiterte vor dem Landgericht Berlin mit seiner Klage gegen den Würzburger.
Schuster hatte im Januar 2017 im Berliner „Tagesspiegel“ Gedeon als Holocaust-Leugner bezeichnet. Die Pressekammer am Landgericht wertete die Aussage als einen Äußerung, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei, wie der Vorsitzende Richter Holger Thiel auf Anfrage mitteilte. Unter Holocaust-Leugnung seien nicht nur das vollständige Abstreiten der Juden-Vernichtung zu verstehen, sondern auch Relativierungen dieser historischen Ereignisse.
„In Zeiten, in denen aggressiver Antisemitismus in Deutschland immer stärker Fuß fasst“, begrüße er das Urteil sehr, sagte Schuster, der ebenso wie Gedeon nicht selbst vor Gericht erschien, in einer ersten Stellungnahme. „Verbale Anfeindungen im Internet, das Leugnen oder Relativieren der Shoa und physische Angriffe auf Juden“ seien mittlerweile leider keine Ausnahmeerscheinung mehr.
Mit seiner Klage wollte Gedeon erreichen, dass Schuster seine Aussage nicht wiederholt. Richter Thiel betonte, bei der Entscheidung des Gerichts sei es allein um den vorliegenden Einzelfall gegangen. Im allgemeinen Sprachverständnis, so das Gericht in der mündlichen Verhandlung, sei unter dem Begriff Holocaust die Vernichtung einer unvorstellbar großen Anzahl von Juden und anderer Menschen durch die Nationalsozialisten sowie das planmäßige Vorgehen bei deren Tötung zu verstehen. Schuster hatte sich laut seinem Anwalt bei seiner Kritik an dem AfD-Politiker unter anderem auf den Holocaust relativierende Passagen einer Publikation Gedeons bezogen, aus denen vor Gericht zitiert wurde.
Gedeon wertete die Aussage Schusters laut seiner Anwältin vor Gericht als Tatsachenbehauptung. Es gehe ihrem Mandaten nicht um die Unterdrückung einer Meinung. Allerdings würde Gedeon durch die Aussage Schusters „massiv stigmatisiert“ und in einen Topf mit prominenten Holocaust-Leugnern wie David Irving geworfen. Richter Thiel betonte dagegen, „wir haben nicht darüber zu entscheiden, ob die Meinung richtig oder falsch ist“.
Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 zur Spaltung der AfD-Fraktion im Stuttgarter Landtag geführt. Gedeon gehört dem Landesparlament derzeit als fraktionsloser Abgeordneter an. Er ist aber weiter Mitglied der AfD.
Eine nicht gerade weise Meinungsäußerung. "Ob diese falsch oder richtig ist, darüber habe ich nicht zu entscheiden."
Außer Spesen nichs gewesen? Doch, der Kläger hat nicht nur verloren, sondern sich auch "blamiert". Die Entscheidung des Gerichts konnte gar nicht anders ausfallen. Ob der Kläger noch seinen Job machen kann, so "massiv stigmatisiert" er jetzt doch ist. "Schmerzengeld" gibt´s auch nicht.