Die Untersuchung der tödlichen Schüsse auf den Axtattentäter von Würzburg wurde am vergangenen Mittwoch eingestellt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Würzburg auf eine Anfrage dieser Redaktion mit. Demnach hätten sich „keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat der beiden Polizeibeamten ergeben“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Bardo Backert.
Der 17-jährige Flüchtling aus Afghanistan hatte am 18. Juli gegen 21 Uhr mit einem Messer und einer Axt Fahrgäste in einem Regionalzug angegriffen und schwer verletzt. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Hintergrund aus. Nachdem der Zug per Notbremse gestoppt wurde, flüchtete der Täter durch den Würzburger Stadtteil Heidingsfeld und verletzte dort eine Passantin.
Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei, das zufällig in Würzburg in der Nähe gewesen war, hatte die Verfolgung aufgenommen. Was danach geschah, schildert Backert nun detailliert: Gegen 21.55 Uhr sei der Axtattentäter in den Mainauen für die Polizisten „völlig überraschend“ und „in einer Entfernung von etwa drei Armlängen“ aus einem dichten Gestrüpp gestürmt. Dabei hatte er die Axt über dem Kopf gehoben und laut „Allahu Akbar“ geschrien.
Ein Beamter gab daraufhin drei Schüsse aus einer Pistole, der andere zwei Schüsse aus einem Sturmgewehr ab. Beide Polizisten trafen laut Backert den Terroristen jeweils einmal tödlich. Der Angriff des 17-Jährigen sei laut dem Untersuchungsergebnis nur durch den Gebrauch der Waffen abzuwehren gewesen.
Geben Polizisten tödliche Schüsse ab, wird von Amts wegen automatisch eine Untersuchung eingeleitet.
Nicht wie beispielsweise in gewissen Staaten, wo ein Bewaffneter sich von einem schmächtigen, unbewaffneten Jugendlichen mit falscher Hautfarbe und Kleidung gefährdet sieht und ihn erschießt. Und der Sheriff nicht ermittelt, weil das ja eindeutig Notwehr war.
(Oder so ähnlich, ist ja schon etwas her.)
Hauptsache, es ist diesbezüglich die richtige Entscheidung getroffen worden.