Weil er auf seiner Webseite und in einem Zeitungsartikel behauptet hatte, im Jahr 1944 seien die letzten Bürger jüdischen Glaubens ins Konzentrationslager Auschwitz deportiert worden, wurde ein 57-Jähriger aus Würzburg jetzt wegen Volksverhetzung verurteilt.
Der Mann mit der rechtslastigen Gesinnung habe, so steht es in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia, ein Physikstudium mit Diplom abgeschlossen, als Softwareentwickler und Programmierer gearbeitet und seit er vor zwölf Jahren arbeitslos wurde, widme er sich „seinem Hobby, dem Schreiben“.
In einem Artikel, der auf seiner in die Farben Schwarz, Rot und Gold getauchten Webseite und in einer rechtsgerichteten Zeitschrift erschien, hatte der 57-Jährige 2012 nach Auffassung des Amtsgerichts Würzburg den Holocaust geleugnet. Deshalb wurde er 2013 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte, der aktuell auf seiner Webseite dem mit 35 Jahre gestorbenen Bundestagsabgeordneten Philipp Mißfelder ein „sozialverträgliches Frühableben“ bescheinigt, legte Berufung gegen das Urteil ein, die vom Landgericht Würzburg verworfen wurde. Dann zog der einschlägig vorbestrafte 57-Jährige zum Oberlandesgericht Bamberg, das das Urteil komplett aufhob und den Fall zurückverwies an das Landgericht Würzburg, wo er jetzt verhandelt wurde.
Vor Gericht wiederholte der Angeklagte die Behauptung, wegen der er angeklagt war, er sagte, „über den Holocaust“ gebe es „mehr Geschichten als Geschichte“ und mit der „Holocaust-Industrie“ lasse sich „viel Geld verdienen“. Dann forderte er einen Freispruch.
Die Staatsanwältin bescheinigte dem 57-Jährigen, sich „bewusst auf der Grenze zwischen Erlaubtem und Nicht-Erlaubtem“ zu bewegen, „um die Zustände während der Nazi-Zeit zu verharmlosen“. Weil der Angeklagte nach eigenen Angaben nur 300 Euro monatlich verdient und von seiner Mutter unterstützt wird, forderte sie eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 2400 Euro.
Das Gericht verurteilte den Mann zu genau dieser Strafe. Hoffnung, dass er sich dadurch eines Besseren belehren lässt, hat der Vorsitzende Thomas Trapp allerdings nicht: „Sie wollen es ja nicht verstehen.“
Gegen das Urteil ist Revision möglich.
Ich kenne mich mit dem Fall wirklich nicht aus, aber ist der Anstoß wegen der genannten Jahreszahl 1944 ?? Dann würde er die letzten Todestransporte zeitlich vorverlagern, siehe was wikipedia schreibt am Ende des Kapitels ''Zielorte und Daten'':
https://de.wikipedia.org/wiki/Deportation_von_Juden_aus_Deutschland
Bez. 1945: Sogar der Papst hat kürzlich die Frage aufgeworfen, warum die Bahnstrecken in die Lager bis zum Kriegsende kaum bombardiert wurden.
Und warum wurde nie gegen Joschka Fischer ermittelt, der die Vertreibung der Kosovo- Albaner ( erfundener Hufeisenplan d. NATO ) mit Auschwitz verglich !