Die Marktgemeinde beteiligt sich am Förderprogramm "Bayerische Gigabit-Richtlinie", die das Ziel hat, eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaserkabeln bis ins Gebäude und somit überall schnelles Internet zu gewährleisten. In die aktuelle Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die momentan mit weniger als 100 Mbit in der Sekunde auskommen müssen, sowie gewerbliche Adressen, bei denen die verfügbare Leistung unter 200 Mbit/Sek liegt. Für jede förderfähige Adresse stehen 6000 Euro zur Verfügung, bei interkommunaler Zusammenarbeit noch einmal 1000 Euro pro Adresse zusätzlich. Die Förderquote beträgt 90 Prozent. Für die Eigentümer selbst ist der Anschluss kostenlos, wenn sie sich im Rahmen des Programms, wenn es einmal am Laufen ist, sofort dazu entschließen. Spätere Anschlüsse wären zwar auch noch möglich, aber dann mit Übernahme der entstehenden Kosten.
Am Beginn des Gigabit-Programms steht eine Bestandsaufnahme, welche Adressen noch nicht ausreichend versorgt sind und deshalb gefördert werden können. Diese Markterkundung hat für Gemeinde Winterhausen bereits stattgefunden. Auf dieser Grundlage wird das Fördergebiet festgelegt. Im Gemeinderat herrschte grundsätzliche Einigkeit, sich an dem Programm zu beteiligen, so dass dies in einem Grundsatzbeschluss bekräftigt wurde.
Mit den VG-Kommunen zusammenarbeiten
Zum zweiten wurde beschlossen, dass mit den Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Eibelstadt – Stadt Eibelstadt, Markt Sommerhausen, Markt Frickenhausen – zusammengearbeitet wird, um den Zuschlag auf den Fördersatz zu bekommen.
Der Gemeinderat war sich auch einig, das Ausbaugebiet in der Gemeinde in zwei Lose aufzuteilen. Das erste umfasst die Anwesen in den Gewerbeflächen entlang der Heidingsfelder Straße einschließlich der Großkläranlage des Abwasserzweckverbands Ochsenfurt. Zum zweiten Los gehören der Bereich Schützenweg, An der Läng und Alte Steige, sowie noch unterversorgte Bereiche im Siedlungsgebiet Heigern. Hier wurde noch einmal eine Feinabstimmung im Bereich Leitenweg/Am Stiegel vorgenommen, wo zwischen förderfähigen Adressen auch solche bestehen, die derzeit nicht, aber eventuell in einer Neuauflage des Programms in späteren Jahren förderfähig sind. Alle erforderlichen Beschlüsse fasste der Gemeinderat einstimmig.
Bis mit dem Ausbau tatsächlich begonnen wird, vergeht aber noch einige Zeit, weil erst die weiteren Verfahrensschritte abzuwickeln sind. Wenn die Beteiligung aller VG-Gemeinden geklärt ist und die Ausbaugebiete festliegen, wird als nächstes auf VG-Ebene das Auswahlverfahren für einen Netzbetreiber eingeleitet. Durch diese Bündelung der Projekte über Gemeindegrenzen hinweg wird erwartet, dass ein dadurch entstehendes größeres Ausbaugebiet einerseits für einen Netzbetreiber interessanter, andererseits auch für die Gemeinden kostengünstiger wird.
Neuland in Reinkultur.