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EIBELSTADT
Schadstoffe im Beckenweinberg
Claudia Schuhmann
 |  aktualisiert: 04.01.2017 03:34 Uhr

Ein weiteres Mal muss der Änderungsentwurf für den Bebauungsplan Beckenweinberg öffentlich ausgelegt werden. Das beschloss der Eibelstadter Stadtrat, nachdem erneut Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie von Eibelstadter Bürgern eingegangen waren.

Ein Bürger hatte eine wichtige Information geliefert, die bisher im Änderungsverfahren noch keine Rolle gespielt hatte: den Hinweis auf Verfüllungen ehemaliger Sand- und Kiesgruben im Plangebiet mit möglicherweise belastetem Material.

Die Stadt ging dem Altlastenverdacht nach und ließ die Flächen, auf denen Ablagerungen vermutet wurden, von einem Bodengutachter untersuchen. Vor Jahrzehnten seien die erwähnten Gruben teilweise mit Müll verfüllt worden, sagte Bürgermeister Markus Schenk gegenüber der Redaktion. Akuten Handlungsbedarf sehe der Gutachter im Beckenweinberg zwar nicht, aber er habe in Teilbereichen der Auffüllungen erhöhte Schadstoffgehalte gefunden.

Im Einzelnen sind das PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, die in Kohle und Erdöl enthalten sind), MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe wie etwa Benzin, Diesel- oder Heizöl) und Blei. Im direkten Kontakt zwischen Boden und Mensch sei keine Gefährdung zu befürchten, so das Gutachten. Denn die maßgeblichen Prüfwerte würden nicht überschritten.

Nicht auszuschließen sei allerdings eine Gefährdung des Grundwassers, weshalb in dem Gebiet verschiedene Grundwassermessstationen eingerichtet wurden. Auch diese Stationen haben inzwischen erste Ergebnisse geliefert und eine geringfügige Überschreitung eines Grenzwertes für Pflanzenschutzmittel ergeben. Auch hier bestehe indessen noch kein Handlungsbedarf.

Die betroffenen Bereiche sind nun mit entsprechenden Anmerkungen im Bebauungsplan gekennzeichnet, damit sich Bauwerber auf mögliche von ihnen durchzuführende Maßnahmen einstellen können. So muss beispielsweise der ausgehobene Boden untersucht werden, private Haus- und Gartenbrunnen können in diesen Bereichen nicht gebaut werden und beim Bau von Kellern kann sich eine Wanne zur Abdichtung empfehlen.

In jedem Fall aber muss die Situation mit Hilfe der Messstationen weiter überwacht werden, um im Falle gravierender Überschreitungen Maßnahmen zur Grundwassersanierung ergreifen zu können. Vom 9. Januar bis 15. Februar 2017 wird der Änderungsentwurf nun erneut im Eibelstadter Rathaus ausgelegt.

 
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  • J. F.
    Es ist ein für das Lokalkolorit nicht ganz unwesentliches Detail, dass es sich beim Bürger, der auf die Altlasten im Beckenweinberg hingewiesen hat, um dieselbe Person handelt, die per diffamierendem Hausverbot (für das Rathaus) mundtot gemacht werden sollte (MP Ochsenfurt von 13.11.15). Das lächerliche Hausverbot musste noch im Gerichtsaal wieder aufgehoben werden – die Kosten des überflüssigen Rechtsstreits trägt der Steuerzahler. Ebenso nicht ganz unwesentlich erscheint mir, dass die Altlasten allen älteren Eibelstädtern bekannt waren – und die Stadträte (incl. der sog. „Grünen“) diesen Umstand konsequent übergingen – 2 Änderungsverfahren und 5 Beteiligungen der Öffentlichkeit lang. Eine weitere Randnotiz: 3 von 15 Stadträten durften an der jüngsten Abstimmung nicht teilnehmen – d.h. als Grundstückseigentümer vertreten sie dort eigene Interessen.
    Wenn eine einzige Familie davor bewahrt wird in die Kostenfalle durch Altlasten zu geraten, hat sich mein Einsatz gelohnt.
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