Zu diesem Vorgehen hatte die VG-Verwaltung geraten. In der neuen Entwässerungs-Satzung ist die Eigenüberwachung präzisiert. Demnach muss jeder Grundstückseigentümer seine eigene Entwässerungsanlage alle 20 Jahre ab Inbetriebnahme von einem geeigneten Unternehmen untersuchen lassen.
Bürgermeister Wolfgang Mann war sich darüber im Klaren, dass in der privaten Eigenüberwachungspflicht auch gewisser „Sprengstoff“ steckt, weil die Untersuchungen je nach Umfang der Anlage aufwendig und teuer sein könnten. Es sei aber zu berücksichtigen, dass durch undichte Kanäle hohe Schäden entstehen könnten.
Einerseits könnte Fremdwasser – also Grundwasser – in den Kanal eindringen. Zuviel sauberes Wasser störe aber die biologischen Prozesse in der Kläranlage. Umgekehrt könnte bei Leckagen Schmutzwasser ins Grundwasser gelangen. Die Wasserabgabe-Satzung wurde vor allem um Regelungen für die Regenwassernutzung im Haushalt ergänzt. Derartige Installationen dürfen nur von dafür zugelassenen Firmen installiert werden.
Sofern der Wasserversorger dies nicht mit eigenen Kräften ausführt, muss er ein Verzeichnis der zugelassenen Installateure führen. In der neuen Straßenausbaubeitrags-Satzung ist geregelt, welchen Anteil die Gemeinde selbst trägt. Dieser hängt von der Einstufung, also der Verkehrsbedeutung der Straße ab.
In der Erschließungsbeitrags-Satzung wurde eine Änderung vorgenommen. Eckgrundstücke, die an zwei Straßen anliegen, werden mit zwei Drittel belastet und nicht mehr wie bisher mit nur 60 Prozent.