Gollachostheim
Sachkunde im Pflanzenschutz: Fortbildungen für Landwirte, Gärtner, Forstleute und Verkäufer
Nach dem Pflanzenschutzgesetz müssen alle Menschen, die Pflanzenschutzmittel anwenden oder in Verkehr bringen, in einem dreijährigen Turnus den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen können. Das gilt für alle Landwirte und häufig auch deren mitarbeitende Familienmitglieder und Hilfskräfte. Darüber hinaus sind aber auch Gärtner, Forstwirte, Kommunalarbeiter und das Verkaufspersonal in Gartenmärkten oder beim Landhandel verpflichtet, regelmäßig an einer Fortbildung teilzunehmen, teilt der pflanzliche Erzeugerring Mittelfranken mit.
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