Das ist ja doof. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat entschieden, dass sich bayerische Polizisten nicht tätowieren lassen dürfen. Zumindest nicht so, dass man die Tätowierung sehen kann. Im konkreten Fall wollte der Beamte sich das Wort "Aloha" auf den linken Unterarm tätowieren lassen, weil er so schöne Erinnerungen an seine Flitterwochen auf Hawaii hat.
Das Thema "tätowierte Polizisten" ist übrigens ziemlich vielschichtig. Beispielsweise sind Tattoos, die weder verfassungsfeindlich noch diskriminierend sind, schon längst erlaubt - vorausgesetzt, sie sitzen an nicht sichtbaren Stellen. Mag der Außerirdische mit den vier Klauen und den 395 Zähnen dem Präsidenten irgendeines entfernten Planeten ruhig den Kopf abbeißen - solange er es in Höhe der Magengrube des Polizeibeamten tut, wird so eine Tätowierung gewiss niemanden beunruhigen. Denn immens wichtig für die Polizei ist das Vertrauen, das die Bürger in sie setzen.
Verkehrskontrolle leicht gemacht
Und unter diesen Bürgern, da gibt es wohl immer noch einen erklecklichen Prozentsatz, der nicht mitgekriegt hat, dass sich tätowierte Menschen längst nicht mehr ausschließlich aus Piraten und Zuhältern rekrutieren. Um die Leute nicht zu verunsichern, ist nunmehr jedes sichtbare Tattoo verboten - ob da nun "Aloha" steht oder "Mutti" oder die Einkaufsliste für Weihnachten.
Dabei würden gut lesbare Tätowierungen auf der Polizistenhaut den Dienst um so vieles einfacher machen. Je nach Einsatzgebiet könnte das polizeiliche Gegenüber (also der andere, nicht der Polizist) mittels geschickt angebrachtem Tattoo auf einen Blick erkennen, was von ihm erwartet wird. Bei der Verkehrskontrolle etwa müsste der Beamte einfach nur noch vor das Autofenster hintreten, und der Fahrer könnte auf dem Handrücken sofort lesen: "Grüß Gott, Polizeikontrolle. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte."
Ermittler bei der Kriminalpolizei könnten sich bei Vernehmungen langwierige Ausführungen ersparen, wenn auf dem Unterarm zu lesen wäre: "Ich vernehme Sie jetzt als Zeugen. Als solcher sind Sie verpflichtet, die Wahrheit zu sagen." Natürlich weiß ich, dass diese Idee einen Haken hat. Was, wenn ein Beamter das Einsatzgebiet wechselt? Dann müsste er seinen alten Satz durchstreichen und auf den zweiten Arm was anderes schreiben. So unlogisch ist das vielleicht doch nicht, was das Gericht da entschieden hat. csc