Sie sehen nicht nur häßlich aus, sondern sie gefährden auch Mensch und Umwelt: Schrottautos, die im Raum Helmstadt illegal in der Flur abgestellt werden. Helmstadts Bürgermeister Edgar Martin versucht der Lage Herr zu werden, bringt die Fälle umgehend zur Anzeige. Er fürchtet, dass diese Art der Autoentsorgung überhand nehmen könnte, "und die Jugendlichen lernen in Folge, dass man ungestraft Autos demolieren kann".
Angefangen hatte es im Sommer 2018 mit einem abgestellten Fahrzeug in der Holzkirchener Straße in Helmstadt. Hier konnte der Eigentümer ermittelt werden. Dieser hat das Auto nach Aufforderung durch die Gemeinde selbst entsorgt. Das zweite Auto wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Waldbüttelbrunn an der B8 abgestellt und von Randalierern angezündet. Das Wrack wurde, nachdem der ehemalige Halter auf das sogenannte Rotpunktverfahren (roter Aufkleber am Auto mit der Aufforderung das Fahrzeug zu entfernen) nicht reagiert hat, von der staatlichen Feuerwehrschule Würzburg abgeholt. Es wird nun zu Übungszwecken verwendet und dann entsorgt.
Fall Nummer drei war ein rotes Auto auf einem Parkplatz an der Autobahnauffahrt Helmstadt. Dieses Fahrzeug stand ungefähr ein halbes Jahr dort, wurde in dieser Zeit fast täglich umgestellt und zunehmend demoliert. Außerdem wurden Altreifen und Schrott in dem Pkw abgelagert. Nachdem der Helmstadter Gemeinderat Bernd Schätzlein, der Bedenken wegen der vom Auto ausgehenden Waldbrandgefahr hatte, das Staatliche Forstamt, das Landratsamt und das Kommunalunternehmen angeschrieben hatte, wurde das Auto Ende Juni durch das Team Orange entfernt.
Als viertes Auto war ein schwarzer BMW ohne Nummernschild und leicht demoliert in der Nähe des Aldi-Gebäudes in Helmstadt abgestellt worden. Dieses Auto war zuvor schon in Uettingen aufgefallen, weil Jugendliche damit "Rennen" gefahren waren. Der ehemalige Halter dieses Fahrzeugs konnte zwar ermittelt werden, dieser behauptete aber, er habe das Auto 2013 an Unbekannt verkauft.
Seit wenigen Wochen steht ein blaues Auto auf einem Feldweg zwischen Helmstadt und der Autobahnauffahrt. Dieses wurde nach Anzeige durch Bürgermeister Martin von der Polizei mit dem roten Aufkleber mit der Aufforderung zum Entfernen versehen. Mittlerweile ist das Auto demoliert und der rote Aufkleber liegt zerrissen auf dem Beifahrersitz.
Edgar Martin hegt noch bei zwei weiteren Fahrzeugen den Verdacht, dass sie illegal abgestellt wurden: ein Auto mit ungarischem Kennzeichen, das am Parkplatz an der Schule steht, und ein silberner BMW mit Unfallschaden in der Hochstadter Straße. Martin will beide Autos bei der Polizei zur Anzeige bringen.
Der stellvertretende Dienststellenleiter der Polizei Würzburg-Land, Heribert Schmitt, stellt auf Anfrage klar: Rechtlich gesehen dürfen Fahrzeuge nur öffentlich abgestellt werden, wenn sie zugelassen sind. Fehlt das Kennzeichen, weiß die Polizei nicht, wer der Halter ist. Sie darf das Auto aber nicht einfach öffnen, um nach Hinweisen zu suchen. Deshalb wird ein roter Aufkleber mit einer Bußgeldandrohung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angebracht. Steht das Fahrzeug nach vier Wochen immer noch am Abstellort, meldet die Polizei den Fall dem Landratsamt, welches versucht, den Eigentümer zu ermitteln. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wird der Besitzer nicht gefunden, ist der Grundstückseigentümer für die Entsorgung zuständig.
"Die Nähe der Autobahn könnte ein Grund sein, warum die Autos insbesondere in und um Helmstadt abgestellt werden" vermutet Schmitt. Eine gezielte Fahndung nach den Verursachern finde nicht statt. Hat die Polizei aber Hinweise auf solche Fahrzeuge oder auf Personen, die diese demolieren, geht sie diesen selbstverständlich nach.
Auf das Phänomen des Demolierens angesprochen, spricht Schmitt vom "Glasscherbengesetz": Wo schon einmal Dreck liegt, scheut man sich nicht, weiteren Dreck zu verursachen. "Uns gefällt die Sachlage auch nicht" erläutert Schmitt. "Die einzige Möglichkeit, das Problem in den Griff zu bekommen, ist das möglichst schnelle Entfernen der Fahrzeuge nach Ablauf der vierwöchigen Frist für die Bußgeldandrohung."
Ob derjenige, der ein Fahrzeug verbotswidrig abgestellt hat, ermittelt werden kann, ist vom Einzelfall abhängig. Im Falle verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge wird – soweit möglich – zudem durch die Polizei oder Halterabfragen bei der Zulassungsstelle der Fahrzeughalter ermittelt. Ob dieser mit der Person, die das Fahrzeug abgestellt hat, identisch ist, ist eine Frage des Einzelfalls.
Wenn ein Halter ermittelbar ist, ist dieser verpflichtet, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Wenn kein Halter ermittelbar ist und die weiteren Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vorliegen, ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dafür zuständig, das Fahrzeug zu entsorgen. Soweit diese Voraussetzungen nicht vorliegen und der Halter nicht ermittelbar ist, werden die Fahrzeuge – je nach Zustand – ggf. auch versteigert oder verkauft.
Die Verfahrensdauer variiert. Zunächst ermittelt die Polizei die genauen Umstände – das Fahrzeug könnte z. B. auch gestohlen sein. Unter anderem wird dabei auch das sog. Rotpunktverfahren durchgeführt. Auch die Ermittlung des Halters kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Dieser wird dann darüber informiert, dass sein Fahrzeug unberechtigt abgestellt ist, und ihm ist die Möglichkeit gegeben, sein Fahrzeug zu entfernen. Vor Erlass eines Bescheides seitens der zuständigen Behörde ist zudem eine Anhörung durchzuführen. Gegebenenfalls erfolgt auch eine weitere Aufforderung, das Fahrzeug zu entfernen. Da die Ermittlungen Zeit in Anspruch nehmen und auch Fristen beachtet werden müssen, kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, bis ein Fahrzeug entfernt wird. Das Gesetz gibt den jeweils zuständigen Behörden nur zur Abwehr einer drohenden Gefahr die Berechtigung, durch sog. Ersatzvornahme tätig zu werden, bevor das "normale" Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist.