Wenn der "Bischöfliche Stuhl zu Würzburg" vor dem Amtsgericht Würzburg gegen einen Priester im Ruhestand klagt, kann der Fall keinen theologischen Hintergrund haben: Tatsächlich wurden in der Verhandlung nur irdische Unzulänglichkeiten aus dem Bereich "Mietrecht" angesprochen, von Schimmel im Haus über Rost am Garagentor und muffige Gerüche, die aus dem Badezimmer kommen, bis hin zu lockeren Fliesen, undichten Türen und einer defekten Klingel.
Die Haushälterin des Ruhestandspfarrers hatte die Mängel aufgelistet und als Zeugin beschrieben, aber in erster Linie ging es in dem Rechtsstreit um angeblich jahrelang nicht bezahlte Nebenkosten für ein Haus, das der Bischöfliche Stuhl dem Ruheständler mietfrei in Würzburg überlassen hatte. Das Amtsgericht verurteilte den Geistlichen jetzt, knapp 5500 Euro nebst Zinsen für Betriebskosten wie Wasser und Wärme in den Jahren 2014 bis 2018 an den Bischöflichen Stuhl zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wer keine Miete zahlt, kann die Miete auch nicht mindern
Als Zeugen waren verschiedene ehemalige und noch aktive Mitarbeiter der kirchlichen Verwaltung geladen, die allerdings überwiegend wenig bis nichts mehr zur Interpretation des Mietvertrages und seiner Details durch den Mieter sagen konnten. Die Immobilie, offenbar damals in keinem guten Zustand, war dem Pfarrer 2011 für seinen Ruhestand, wie Pfarrhäuser sonst auch, mietfrei angeboten worden. Zeugen zufolge sei sie erst einmal nach dessen Wünschen modernisiert worden.
Im Übrigen hatte der Ruhestandspfarrer in dem Rechtsstreit des Spieß umgedreht und vom Bischöflichen Stuhl zu Würzburg, obwohl er mietfrei wohnt, für ein Jahr 25 Prozent Mietminderung wegen erheblicher Mängel in Höhe von knapp 4000 Euro geltend gemacht. Dazu fiel dem Richter nur ein kommentierendes "vollkommen bizarr" ein. "Wenn man keine Miete gezahlt hat", so der Richter, "kann man die Miete auch nicht mindern und Geld zurückfordern".