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Würzburg
Ruhestandspfarrer und Bischöflicher Stuhl streiten um Nebenkosten
Der Geistliche soll jahrelang keine Nebenkosten gezahlt haben. Seine Wohnung weise ja auch zahlreiche Mängel auf, konterte der. So hat das Gericht entschieden.
Symbolbild.
Foto: Thomas Obermeier | Symbolbild.
Franz Barthel
 |  aktualisiert: 09.02.2024 17:36 Uhr

Wenn der "Bischöfliche Stuhl zu Würzburg" vor  dem Amtsgericht Würzburg gegen einen Priester im Ruhestand klagt, kann der Fall keinen theologischen Hintergrund haben: Tatsächlich wurden in der Verhandlung nur irdische Unzulänglichkeiten aus dem Bereich "Mietrecht" angesprochen, von Schimmel im Haus über Rost am Garagentor und muffige Gerüche, die aus dem Badezimmer kommen, bis hin zu lockeren Fliesen, undichten Türen und einer defekten Klingel.  

Die Haushälterin des Ruhestandspfarrers hatte die Mängel aufgelistet und als Zeugin beschrieben, aber in erster Linie ging es in dem Rechtsstreit um angeblich jahrelang nicht bezahlte Nebenkosten für ein Haus, das der Bischöfliche Stuhl dem Ruheständler mietfrei in Würzburg überlassen hatte. Das Amtsgericht verurteilte den Geistlichen jetzt, knapp 5500 Euro nebst Zinsen für Betriebskosten wie Wasser und Wärme in den Jahren 2014 bis 2018 an den Bischöflichen Stuhl  zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wer keine Miete zahlt, kann die Miete auch nicht mindern

Als Zeugen waren verschiedene ehemalige und noch aktive Mitarbeiter der kirchlichen Verwaltung geladen, die allerdings überwiegend wenig bis nichts mehr zur Interpretation des Mietvertrages und seiner Details durch den Mieter sagen konnten. Die Immobilie, offenbar damals in keinem guten Zustand, war dem Pfarrer 2011 für seinen Ruhestand, wie Pfarrhäuser sonst auch, mietfrei angeboten worden. Zeugen zufolge sei sie erst einmal nach dessen Wünschen modernisiert worden.

Im Übrigen hatte der Ruhestandspfarrer in dem Rechtsstreit des Spieß umgedreht und vom Bischöflichen Stuhl zu Würzburg, obwohl er mietfrei wohnt, für ein Jahr 25 Prozent Mietminderung wegen erheblicher Mängel in Höhe von knapp 4000 Euro geltend gemacht. Dazu fiel dem Richter nur ein kommentierendes  "vollkommen bizarr" ein. "Wenn man keine Miete gezahlt hat",  so der Richter, "kann man die Miete auch nicht mindern und Geld zurückfordern".

Bischöflicher Stuhl zu Würzburg

Den "Bischöflichen Stuhl zu Würzburg " erläutert das Bistum Würzburg im Internet. Er bezeichnet demnach neben dem Amt des Diözesanbischofs von Würzburg auch den Träger des damit verbundenen Vermögens zur Verwirklichung und Unterstützung kirchlicher Zwecke und Aufgaben. Seine Geschichte reicht zurück ins 10. Jahrhundert. Mit seinem Vermögen diente die Körperschaft "Bischöflicher Stuhl zu Würzburg" zunächst der Amtsführung und dem Lebensunterhalt des Bischofs, darüber hinaus aber im Laufe der Zeit auch der Finanzierung vielfältiger weiterer kirchlicher Aufgaben im Bereich der bischöflichen Hirtensorge. Aufgrund historischer und kirchenrechtlicher Entwicklungen komme dem "Bischöflichen Stuhl zu Würzburg" gegenwärtig und künftig vorwiegend eine subsidiäre Funktion in der Bereitstellung freier Mittel für pastorale und caritative Aufgaben in der Diözese zu, so die Information des Bistums.
Quelle: fb
 
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