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Röttingen
Röttingen gibt sich eine neue Gestaltungssatzung
Ein langer beschwerlicher Weg für die neue Röttinger Gestaltungssatzung ist zu Ende. Gerade im Bereich Photovoltaik-Anlagen ergeben sich neue Möglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner im Geltungsbereich.
Foto: Markhard Brunecker | Ein langer beschwerlicher Weg für die neue Röttinger Gestaltungssatzung ist zu Ende. Gerade im Bereich Photovoltaik-Anlagen ergeben sich neue Möglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner im Geltungsbereich.
Markhard Brunecker
 |  aktualisiert: 01.07.2023 03:44 Uhr

Nach mehreren Anläufen hat die Stadt Röttingen eine neue Gestaltungssatzung. Seit gut zwei Jahren will der Stadtrat die Satzung auf einen aktuellen Stand bringen, um nicht immer wiederkehrende "Sonderentscheidungen" treffen zu müssen. Für das Taubertalstädtchen ist die Satzung von großer Bedeutung, ist man doch seit zwei Jahrzehnten im Städtebauförderprogramm und erhielt bei 16 Millionen Euro förderfähigen Kosten mehr als zehn Millionen Euro an Zuschüssen.

Der Stadtrat tat sich schwer damit, bei Projekten abzuwägen, wie man dem Umweltschutz Rechnung tragen kann, ohne den Denkmalschutz der historischen Altstadt zu vernachlässigen. Ständiges Thema waren vor allem Photovoltaikanlagen auf Dächern. In Klausursitzungen und Besprechungen mit dem Planungsbüro und Behörden brachte man Wünsche und  Vorschläge ein, die nun in der überarbeiteten Satzung Niederschlag fanden.

Gestalterische Qualität soll erhalten bleiben

Warum braucht Röttingen eigentlich eine Gestaltungssatzung? Die historische Altstadt Röttingens besitzt eine hohe historische und gestalterische Qualität, welche es zu erhalten gilt. Häufig entsprechen die historischen Strukturen jedoch nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und Anforderungen, sodass Umbaumaßnahmen, Neubauten oder Sanierungen notwendig sind.

Jedes Haus, jedes Fenster, jede Mauer, jeder Baum tragen zum Gesamteindruck bei, sodass es auf die Gestaltung eines jeden Elements ankommt. Schon unpassende Kleinigkeiten können sich negativ auf das Gesamte auswirken. Die Gestaltungssatzung soll dazu beitragen, stadtbildprägende Elemente langfristig und so das einzigartige Gesicht Röttingens zu bewahren.

Geltungsbereich sind Altstadt und angrenzende Freiflächen

Der Geltungsbereich der neuen Satzung umfasst die historische Altstadt einschließlich der daran angrenzenden Freiflächen. Er ist deckungsgleich mit dem Sanierungsgebiet. Die Satzung regelt baugenehmigungspflichtige sowie baugenehmigungsfreie und anzeigepflichtige Maßnahmen. Thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen sind ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs zulässig.

In seinem Vorwort zur Satzung weist Bürgermeister Hermann Gabel auf die zahlreichen Fotos und Zeichnungen hin die zeigen, worauf es ankommt. Zudem fordert er die Bewohner auf, die Beratungs- und Förderangebote als Chance zu sehen, sie in Anspruch zu nehmen und damit dazu beizutragen, das einmalige Ensemble der Röttinger Altstadt zu bewahren.

 
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