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WÜRZBURG
Regierung: Wahl des Würzburger Baureferenten ist gültig
Seine Wahl ist gültig: Würzburgs neuer Baureferent Benjamin Schneider kann sich freuen.
Foto: Thomas Obermeier | Seine Wahl ist gültig: Würzburgs neuer Baureferent Benjamin Schneider kann sich freuen.
Holger Welsch
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:40 Uhr

Hängepartie beendet, Oberbürgermeister Christian Schuchardt und der neu gewählte Baureferent Benjamin Schreiber können aufatmen: Die Regierung von Unterfranken hat am Dienstagmittag mitgeteilt, dass ein umstrittener Stimmzettel und damit auch die Wahl des Referenten gültig ist.

Wie berichtet, hatte ein Stimmzettel für Aufregung gesorgt, weil Schneiders Name nicht, wie gefordert, auf der Vorder-, sondern auf der Rückseite stand. Und ein einziger Stimmzettel hatte bei Schneiders Wahl – er setze sich mit 22:21 gegen eine Konkurrentin durch – den Ausschlag gegeben. Nach Beratung mit Juristen noch während der Sitzung hatte Oberbürgermeister Christian Schuchardt den Stimmzettel und damit die Wahl für gültig erklärt. Dennoch bat die Stadt die Aufsichtsbehörde Regierung von Unterfranken um eine juristische Prüfung.

Dienstantritt im Herbst

Dass die Regierung die gleiche Rechtsauffassung vertritt wie die Stadt, erfreut OB Schuchardt. Sein Kommentar dazu: „Ich freue mich über dieses Votum und die rechtliche Sicherheit, die wir nun haben. Unseren neuen Baureferenten Benjamin Schneider habe ich persönlich informiert. Ich freue mich auf seinen Start in unserem Team.“

Der Höchberger Schneider (44), der derzeit das Baudezernat des Main-Tauber-Kreises leitet, wird seinen Dienst im Herbst antreten. Ende Oktober geht Baureferent Christian Baumgart in Ruhestand.

 
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  • Arcus
    Ich hoffe ja inständig, dass durch die Personalentscheidung mehr Ökologie in die geschundeneStadt kommt. Mutige Konzepte, wie Ökologie geschickt mit Ökonomie verknüpft werden können sind gefragt.
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  • SebastianRoth
    Klar, er hat bei seine Vorstellung allen Anschein nach für einen Tiefgarage unter dem Kandinal-Faulhaberplatz gesprochen, und für den Abriss Mozs
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  • Arcus
    Oh oh. Dann wohl doch ein Vorgestriger
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  • SebastianRoth
    Wie kann der Stimmzettel der Geheimhaltung genügen? Bei der Stimmabgabe war dieser Zettel eindeutig unterscheidbar, deshalb verstößt er der Geheimhaltungspflicht und kann somit nicht gültig sein...
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  • ebayeins@t-online.de
    Dazu müßte man aber auch wissen, wer diesen Stimmzettel genau abgegeben hat.
    Nur weil man einen Stimmzettel unterscheiden kann, ist das Wahlgeheimnis noch nicht gefährdet.
    Und ob auf der Rück - oder Vorderseite, dürfte der Wählerwille eindeutig sein.

    Wobei das Wahlergebnis 22:21 nicht gerade für eine vertrauensvolle Arbeit in der Zukunft spricht.
    Ich dachte eigentlich, das der Neue nur alles besser machen kann...
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