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Würzburg
Regierung Unterfranken fördert Suchtberatung mit 350.000 Euro
Der Förderung von Beratung und Präventation im Suchtbereich ist eine wichtige Aufgaben des Freistaats. 350 000 Euro bewilligte die Regierung von Unterfranken hierfür.
Foto: SymboldPatrick Pleul, dpa
| Der Förderung von Beratung und Präventation im Suchtbereich ist eine wichtige Aufgaben des Freistaats. 350 000 Euro bewilligte die Regierung von Unterfranken hierfür.
Bearbeitet von Frank Kupke
 |  aktualisiert: 14.03.2021 02:15 Uhr

Die Regierung von Unterfranken hat im vergangenen Jahr staatliche Zuwendungen in Höhe von insgesamt 350.836 Euro zur Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten im Suchtbereich  bewilligt. Dies berichtet die Regierung in einer Pressemitteilung. Die Förderung bewegt sich ungefähr auf Vorjahresniveau. 2019 waren es 355.921 Euro gewesen. Die Förderung erfolgte auf der Grundlage des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, so die Regierung.

Von den Fördermitteln gingen im vergangenen Jahr 234.907 Euro in die Betreuung und Beratung suchtgefährdeter und abhängigkeitskranker Gefangener in den unterfränkischen Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte.  

Suchtberatung ist eine staatliche Aufgabe

Die Suchtberatung und -betreuung der Gefangenen ist eine staatliche Aufgabe, zu deren Durchführung externe Dienste in Anspruch genommen werden. Zum Aufgabenbereich der hier eingesetzten externen Fachkräfte gehören laut Regierung zum Beispiel Einzel- und Gruppengespräche, Motivationshilfen zur Führung eines suchtmittelabstinenten Lebens, die Vermittlung von Therapieplätzen und die Durchführung von anstaltsinternen Fortbildungen.  

Der Freistaat Bayern bezuschusst die Personalkosten der externen Fachkräfte und gewährt zu anfallenden Sachkosten eine pauschale Zuwendung (zum Beispiel Fahrtkosten der Betreuungskräfte zu den vereinbarten Einsatzorten und zu den zentralen Fortbildungsveranstaltungen, Aufwendungen für Supervision und für Ersatzbeschaffung von EDV-Ausstattung).

Im Einzelnen wurden folgende Träger gefördert: Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg e. V. 68.587 Euro, Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Würzburg 151.868 Euro, Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle des Diakonischen Werks Schweinfurt e. V. 14.452 Euro, zusammen sind das 234.907 Euro.

Für die staatliche Förderung der suchtpräventiven Arbeit in Unterfranken wurden Fördermittel in Höhe von 45.927 Euro bewilligt.  

Wie die Regierung erläutert, liegt der zentrale Aufgabenschwerpunkt der Präventionsfachkräfte darin, die im Regierungsbezirk Unterfranken geleistete Erziehungs- und Betreuungsarbeit in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in Betreuungsmaßnahmen der Erziehungs- und Jugendhilfe und im Bereich der Jugendarbeit durch suchtpräventive Ansätze zu ergänzen und damit den Gefahren von Sucht und Abhängigkeit so früh wie möglich und breit gefächert entgegenzuwirken.

Einsatz von Spezialkräften

Um einen möglichst großen Wirkungskreis zu erreichen, wenden sich Präventionsfachkräfte an Multiplikatoren und Mediatoren (zum Beispiel Lehrkräfte und Betreuungs- und Erziehungskräfte), die sie in Fortbildungsveranstaltungen informieren und für die psychosozialen Probleme der Betroffenen und Mitbetroffenen sensibilisieren und ihnen die erforderliche Handlungskompetenz vermitteln.  

Im Einzelnen wurden folgende Träger gefördert:  Landkreis Würzburg 2947 Euro, Landkreis Miltenberg 12.280 Euro, Landkreis Haßberge 6140 Euro, Stadt Schweinfurt 12.280 Euro, Diakonisches Werk Würzburg e. V. 12.280 Euro, insgesamt sind es 45.927 Euro.

Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern zu den Personalkosten der Suchtpräventionsfachkräfte Zuschüsse als freiwillige Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsen im Alter zwischen zehn und 19 Jahren, die im Krankenhaus wegen akuter Alkoholvergiftung behandelt werden mussten, ist immer noch hoch. Alkoholprävention – insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – ist ein wichtiger Aspekt der bayerischen Drogenpräventionspolitik. Der Freistaat Bayern fördert daher die flächendeckende Implementierung des Präventionsprojektes „HaLT“ (Hart am Limit) mit einer staatlichen Zuwendung in Höhe von 24.810 Euro.

Ziel dieses Projektes ist es, Alkoholmissbrauch bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen vorzubeugen und bereits gefährdete junge Menschen durch gezielte Maßnahmen vor einem Abgleiten in die Abhängigkeit zu bewahren.  Im Regierungsbezirk Unterfranken wurden erstmals im Jahr 2008 drei Präventionsprojekte eingerichtet und staatlich gefördert. In den Jahren 2009, 2010 und 2011 konnte jeweils ein weiteres Projekt eingerichtet werden, so dass seitdem insgesamt sechs Präventionsprojekte mit einem Festbetrag staatlich gefördert werden konnten.

Im Einzelnen wurden folgende Träger gefördert: Landkreis Würzburg 3500 Euro, Landkreis Main-Spessart 6000 Euro, Landkreis Schweinfurt 2000 Euro, Landkreis Haßberge 3140 Euro, Landkreis Kitzingen: 4170 Euro, Stadt Schweinfurt 6000 Euro, insgesamt waren es 24.810 Euro.

Die Zuschüsse werden als freiwillige Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für zuwendungsfähige Sachkosten als Anschubfinanzierung bzw. zur Weiterführung der Projekte gewährt.  

Im Rahmen der staatlichen Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Sucht-prävention und Suchtbekämpfung wurde erstmals im Jahr 2008 das Projekt „FreD – Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten“ implementiert. In den Jahren 2014 und 2017 wurde jeweils ein weiteres Projekt eingerichtet, so dass aktuell drei Projekte mit 31.252 Euro staatlich gefördert werden konnten.

Jugendliche und junge Erwachsene zu kritischer Einstellung gegenüber Suchtmittelkonsum anregen

Ziel dieser Projekte ist, Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Suchtmittelkonsum, die auffällig oder bereits straffällig geworden sind, oder denen ein Schulordnungsverfahren droht, zu einer kritischen Einstellung gegenüber dem Konsum von Suchtmitteln anzuregen, über gesundheitliche, rechtliche und soziale Folgen des Drogenkonsums zu informieren und Angebote im Bereich der Jugend- und Suchthilfe zu unterbreiten.

Im Einzelnen wurden folgende Träger gefördert:  Caritasverband für den Landkreis Main-Spessart e. V. 10.225 Euro, Caritasverband f. d. Landkreis Haßberge e. V. 8757 Euro, Landkreis Schweinfurt 12.270 Euro, insgesamt sind es 31.252 Euro.

Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern zu den Personalkosten der Fachkräfte Zuschüsse (Förderpauschalen) als freiwillige Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Das Projekt „Stärkung der Selbsthilfe in Bayern im Suchtbereich“ des Vereins Selbsthilfekontaktstellen Bayern e. V., Würzburg, erhält seit dem Jahr 2010 Fördermittel des Freistaates Bayern. Im Jahr 2020 konnte die Zusammenarbeit mit Professionellen aus der Suchtkrankenhilfe in Bayern auf verschiedenen Ebenen weitergeführt und vertieft werden.

Für das Haushaltsjahr 2020 wurden Fördergelder in Höhe von 13.940 Euro zur teilweisen Deckung der Personal- und Sachausgaben zur Fortführung des Projektes: „Stärkung der Selbsthilfe in Bayern im Suchtbereich“ mit der diesjährigen Durchführung der Veranstaltungswoche im Online-Format und zur Weiterführung der zusätzlichen Telefonsprechzeit zur Verfügung gestellt.

 
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  • info@softrie.de
    Gute Sache. Aber ein Fact: Die wenigsten Süchtigen landen im Krankenhaus, die wissen, wie viel sie brauchen.
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