Der Ausbau der A 3 zwischen der Anschlussstelle Heidingsfeld und der Mainbrücke bei Randersacker rückt einen weiteren Schritt näher. Laut Pressemitteilung hat die Regierung von Unterfranken jetzt den Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2009 für den sechsspurigen Ausbau der Autobahn in diesem Abschnitt mit einem weiteren Planfeststellungsbeschluss vom 13. Mai ergänzt. Durch diesen ergänzenden Beschluss seien die bislang noch offenen Konflikte der Planfeststellung gelöst worden.
Der sechsspurige Ausbau der A 3 im Stadtgebiet Würzburg war durch den Planfeststellungsbeschluss der Regierung vom Dezember 2009 zugelassen worden. Dagegen hatten Heidingsfelder Bürger geklagt. Ihre Klage war im März 2011 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen worden. Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung aber auch festgestellt, dass durch den Feststellungsbeschluss und die zugrunde liegenden Planunterlagen noch nicht alle Konflikte, die mit dem Vorhaben verbunden sind, ausreichend berücksichtigt worden waren2.
Lärmsituation geprüft
Dies bezog sich zum einen auf die Auswirkungen der für die Bauzeit notwendigen Behelfsbrücke der B 19 über die A 3 bei der Anschlussstelle Heidingsfeld auf die Verkehrssituation in Würzburg. Zum anderen musste noch geprüft werden, wie sich der notwendige Bau einer Behelfsfahrbahn neben der A 3 im Anschluss an den geplanten Katzenbergtrog auf die Lärmsituation am Heuchelhof auswirkt. Für diese beiden Planergänzungen habe die Autobahndirektion der Regierung im April 2012 Unterlagen vorgelegt, die im Mai 2012 öffentlich ausgelegt wurden, heißt es in der Mitteilung der Regierung.
Zum einen muss, um die Autobahn verbreitern zu können, die vorhandene Brücke im Verlauf der B 19 abgebrochen und mit einer vergrößerten Spannweite neu gebaut werden. Damit der Verkehr auf der B 19 aufrechterhalten werden kann, wird östlich neben der bestehenden Brücke eine vierspurige Behelfsbrücke gebaut. Darüber hinaus sind auf der B 19 in Fahrtrichtung Würzburg in den Einmündungsbereichen der beiden Verbindungsrampen zur Autobahn Linksabbiegestreifen vorgesehen.
Erdwall und Flüsterasphalt
Zum anderen wird während der Bauphase der Verkehr auf Behelfsfahrbahnen näher an die Wohngebiete am Heuchelhof heranrücken. Um den Verkehrslärm für die Anwohner zu mindern, wird deshalb im Bereich der Behelfsfahrbahn und der Verbreiterung der Richtungsfahrbahn Nürnberg ein Erdwall mit einer Höhe von mindestens fünf Metern, gemessen von der Fahrbahnoberkante, aufgeschüttet. Dazu kommt bei den Fahrbahnverbreiterungen und auf der Behelfsfahrbahn lärmmindernder Asphalt zum Einsatz.
Mit dem aktuellen Ergänzungsbeschluss vom 13. Mai habe die Regierung von Unterfranken nun die genannten Maßnahmen während der Bauzeit zugelassen und damit die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch offenen Konflikte gelöst, heißt es in der Mitteilung. Die Frage, auf welcher Trasse die Autobahn ausgebaut werden soll, sei bereits im Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2009 abschließend behandelt worden. Diese Entscheidung sei nach der Abweisung der Klagen im März 2011 unanfechtbar, so die Regierung.