Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) übt in seinem aktuellen Jahresbericht deutliche Kritik an der Hochschule für Musik in Würzburg. "Die Lehrverpflichtungen an der Hochschule", schreibt der ORH, "wurden nur zum Teil erfüllt und zudem völlig unzureichend dokumentiert."
So haben laut der Rechnungsprüfer etwa im Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016 jeweils 20 der 74 hauptamtlichen Lehrpersonen "ihre Lehre nicht im nötigen Umfang" erbracht. Die Unterschreitungen der Lehrveranstaltungen haben demnach in der Vorlesungszeit bis zu 75,3 Stunden pro Woche betragen.
Der Rechnungshof kritisierte die Hochschule bereits 2008
Auch die Dokumentation der vom Lehrpersonal erbrachten Leistungen sei völlig unzureichend, bemängelt der ORH: So seien entsprechende Listen "weder in sich stimmig" noch seien darin "alle wesentlichen Aufgaben enthalten". In den beiden geprüften Semestern hätten zudem "52 Prozent der Lehrpersonen die Bestätigungen über die erbrachte Lehre nicht abgegeben".
Dieses Ergebnis ist noch schlechter, als eine vergleichbare ORH-Überprüfung der Hochschule für Musik aus dem Jahr 2008: Damals hatte bei bis zu einem Viertel des Lehrpersonals der Nachweis erbrachter Kursstunden gefehlt. Die Überwachung der Lehrverpflichtung durch die Hochschulleitung weise trotz der damaligen Kritik jedoch weiterhin "erhebliche Mängel auf", kritisieren deshalb die Prüfer: "Der ORH empfiehlt dringend, dass die Hochschulleitung die Aufsicht über die Erfüllung der Lehrverpflichtung endlich wirksam wahrnimmt." Auch das für die Kontrolle der Hochschule zuständige Wissenschaftsministerium in München "sollte seine Aufsicht verstärkt wahrnehmen".
Hochschule verteidigt sich mit Personalmangel
Die Hochschulleitung verteidigt sich in einer Stellungnahme mit dem anhaltenden Personalmangel in der Verwaltung. Dieser lasse bei der Überwachung der Lehre nur "die pragmatische Konzentration auf das Allernotwendigste" zu. Die Hochschule für Musik werde aber künftig nur noch vollständige Berichte der Lehrkräfte über die erbrachten Leistungen akzeptieren. Man werde zudem "ein besonderes Augenmerk" auf den Ausgleich von Unterschreitungen der Lehrverpflichtungen legen. In Einzelfällen sei jedoch ein solcher Ausgleich innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht möglich.
"Der ORH nimmt zur Kenntnis, dass die Hochschule unmittelbar tätig geworden ist", antworten die Prüfer nüchtern: "Allerdings fehlt bislang eine fundierte und konkrete Stellungnahme, inwieweit Unterdeputate in Folgejahren ausgeglichen werden."