zurück
EISENHEIM
Reblausbefall im wilden Weinberg
Gefahr für die Winzer: Blattwerk mit Reblausbefall. Foto: Rainer Weiß
Foto: Rainer Weiß | Gefahr für die Winzer: Blattwerk mit Reblausbefall. Foto: Rainer Weiß
Rainer Weis
 |  aktualisiert: 22.07.2017 03:25 Uhr

Winzer Gerd Krämer beobachtete schon längere Zeit das naturbelassene, rund einen Hektar große Feld auf der Anhöhe zwischen Obereisenheim und Wipfeld, auf dem früher Weinreben standen und das im Besitz der Gemeinde ist. Seine ganze Aufmerksamkeit galt dabei den wild wachsenden Reben.

Krämers Sorgfalt hat sich nun ausgezahlt: auf der ganzen Fläche beobachtete er auf Rebzweigen und deren Blattwerk einen Reblaus-Befall. Der Winzer meldetet dies sofort der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim. Hans-Jürgen Wöppel, Leiter des Sachgebiets Rebschutz dort, ließ dies untersuchen und informierte daraufhin die Gemeinde über den Befall.

Schutz der Nachbarreben nötig

In der Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Andreas Hoßmann dies an die Räte weiter und verwies darauf, dass er mit einem Schreiben von der LWG-Abteilung Rechtsschutz rechne, in dem diese weitere Maßnahmen zum Schutz der daneben stehenden Rebkulturen anordnet.

Denn ein Befall in die weitere Rebflächen sei nicht auszuschließen.

In einer im Rahmen der wöchentlich veröffentlichten Stellungnahme zum Stand des Weinbaus wies die LWG aufgrund des aktuellen Anlasses zudem am 3. Juli darauf hin, dass Weinberge gerodet werden müssen, wenn sie aus der Produktion genommen werden. Sollten Reben nachträglich ausschlagen, müssen auch diese wieder gerodet werden, so die Anweisung.

Quarantäne-Zonen nötig?

Wird diese Maßnahme nicht befolgt, so kann sich die Reblaus auf den Blättern der Unterlagssorte schnell und sehr stark vermehren, so die LWG. Dies kann zur starken Verbreitung der Reblaus führen. Daraus resultierend können schlimmstenfalls von der Landesanstalt Quarantäne-Zonen angeordnet werden.

Um die Rebe reblaussicher anzulegen, hat sich das Aufpfropfen auf die sogenannte „amerikanische“ Unterlage bewährt. Bei der Veredelung wird die Unterlage mit der späteren Rebsorte verbunden. Diese Pflanzenveredelung ist jedoch eine zeitlich aufwendige und kostspielige Angelegenheit.

Keine Gefahr für Weintrinker

Für den Verbraucher, also die Liebhaber des Weins, hat ein Reblaus-Befall jedoch keine Bedeutung. Denn der Befall geht nicht auf den „Träubel“ und seine Beeren über. Der Winzer, dessen Anlage befallen ist, hat den Schaden: die befallenen Rebstöcke gehen ein. Der Winzer muss dann dafür sorgen, dass der befallene Rebstock bis tief in das Wurzelwerk hinein ausgerottet wird, sodass ein Übergreifen in die benachbarten Kulturanlagen abgewandt wird.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Eisenheim
Rainer Weis
Andreas Hoßmann
Gerd Krämer
Weinberge
Weingärtner
Weinstöcke
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top