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Würzburg
Qualitätsweinprüfung: Annahme von Proben zu üblichen Zeiten
Seit dieser Woche können Antragstellungen und Weinanlieferungen zur amtlichen Qualitätsweinprüfung wieder zu den üblichen Annahmezeiten, das heißt an Arbeitstagen immer von 8 bis 12 Uhr, und zwar ausschließlich und unmittelbar in der Weinprüfstelle am Würzburger Peterplatz selbst erfolgen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa
| Seit dieser Woche können Antragstellungen und Weinanlieferungen zur amtlichen Qualitätsweinprüfung wieder zu den üblichen Annahmezeiten, das heißt an Arbeitstagen immer von 8 bis 12 Uhr, und zwar ausschließlich und ...
Bearbeitet von Frank Kupke
 |  aktualisiert: 21.05.2020 02:10 Uhr

Die Annahme von Weinanlieferungen im Rahmen der amtlichen Qualitätsweinprüfung ist wieder zu den üblichen Annahmezeiten bei der Regierung von Unterfranken möglich. Dies teilt aktuell die Regierung von Unterfranken mit.

Nach Feststellung des Katastrophenfalles fand die Annahme von Weinproben und die Durchführung der Qualitätsweinprüfung im Rahmen eines kooperativen gemeinsamen Verfahrens vorübergehend zusammen mit dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und dem Fränkischen Weinbauverband statt.

Seit dieser Woche können Antragstellungen und Weinanlieferungen wieder zu den üblichen Annahmezeiten, das heißt an Arbeitstagen immer von 8 bis 12 Uhr, und zwar ausschließlich und unmittelbar in der Weinprüfstelle am Würzburger Peterplatz selbst erfolgen.

Die Annahme erfolgt weiterhin bei Qualitätsweinen nur mit beigefügter Laboranalyse. Es können ausschließlich Weine angenommen werden, deren amtliche Prüfungsnummern vorab über das Online-Formular an die Regierung von Unterfranken gesandt wurden. Fassprüfungen sind wieder möglich.

Regierungsgebäude darf nur mit Mund-Nasen-Schutz und nur einzeln betreten werden

Für die Antragsteller gilt, dass sie das Regierungsgebäude nur mit Mund-Nasen-Schutz und nur einzeln betreten dürfen und außerdem die derzeit üblichen Abstände zu anderen Personen von mindestens 1,5 m einhalten müssen. Auf Grund der allgemeinen Infektionsschutzbestimmungen und deren Auswirkungen, sollten sie dabei berücksichtigen, dass es zu Wartezeiten kommen kann.

 
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