Die Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg wirkt wie aus einem Hollywood-Film: Ein Häftling hat offenbar Angst davor, dass ein Bekannter aus dem Drogenmilieu gegen ihn vor Gericht aussagen könnte. Deshalb soll er über einen Verbindungsmann in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Würzburg einen Mörder angeheuert haben. Doch der Mittelsmann verrät den Mordplan. Die Tat soll sich so im November 2019 ereignet haben.
Die Staatsanwaltschaft habe nun Anklage wegen versuchter Anstiftung zum Mord erhoben. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Tobias Kostuch am Dienstag auf Anfrage. Im Zusammenhang mit einem Rauschgift-Prozess im mittelfränkischen Ansbach habe es 2019 Hinweise gegeben, dass der nun in Würzburg Angeklagte einen anderen Mann töten lassen wollte, der offenbar zu viel über ihn wusste.
Für Rauschgiftfahnder in Mittelfranken ist der Angeklagte kein Unbekannter. Gegen den Mann sei demnach bereits des öfteren wegen Drogenhandels ermittelt worden. Dafür habe er auch schon mehrfach im Gefängnis gesessen, beispielsweise in Bayreuth und Nürnberg. Solche illegalen Geschäfte brachten ihn dann auch 2019 in Ansbach vor Gericht. Dort wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt - auch ohne den Belastungszeugen, der untergetaucht sein soll.
Kontaktaufnahme über Rockerbande
Weil er die Aussage seines Bekannten in diesem Prozess aber offenbar zu sehr fürchtete, soll der Angeklagte noch vor dem Urteil den Auftrag zur Ermordung gegeben haben. Laut Anklage hat er dafür aus der Haft heraus im November 2019 einen anderen Häftling kontaktiert, der in Würzburg im Gefängnis saß: Der sollte wiederum eine Person finden, die den Belastungszeugen tötet. Dabei hätten auch Kontakte zu einer Rockergruppe eine Rolle gespielt, die bundesweit der organisierten Kriminalität zugerechnet wird, bestätigt Oberstaatsanwalt Kostuch.
Doch der Mittelsmann soll stattdessen den Mordplan einem JVA-Beamten verraten haben. Warum der Fall erst fast zwei Jahre später vor Gericht verhandelt wird, ist nicht bekannt. Der Prozess beginnt am Dienstag.
Auf den Prozess bin ich gespannt! Anklage auf Grundlage von Hörensagen.