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WÜRZBURG/BAD MERGENTHEIM
Prostituierte ärgerte sich bei der Arbeit über Fernlicht
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 |  aktualisiert: 03.12.2019 08:40 Uhr

Wegen vorsätzlicher Körperverletzung ist eine Prostituierte zu einer Geldstrafe von 12 600 Euro verurteilt worden: Mit dem grünen Strahl eines Laserpointers hatte die 57-Jährige am Würzburger Straßenstrich einen Autofahrer geblendet, weil der ihrer Meinung nach erst mit eingeschaltetem Fernlicht anhielt und dann auch noch im Weiterfahren absichtlich ihren Arbeitsplatz in einem Klein-Bus ausleuchtete.

Der Laserstrahl traf einen 21-Jährigen aus Bad Mergentheim am linken Auge: „Es brannte“, erinnerte sich der junge Mann als Zeuge vor dem Amtsgericht. Da sei etwa eine halbe Stunde lang ein Flimmern gewesen und ein stechender Schmerz. „Einäugig“ habe er sein Fahrzeug auf den Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Nähe gesteuert und „damit war der Abend gelaufen“. Da ihm klar gewesen sei, dass der grüne Strahl von einem Laserpointer kam, verständigte er die Polizei und suchte außerdem noch in der Nacht eine Notfall-Praxis auf. Dort erfuhr er, dass er Glück hatte und nicht mit Folgeschäden rechnen müsse.

Dass er gezielt der Prostituierten in ihren mobilen Arbeitsplatz hinein leuchtete, hat der 21-Jährige, der mit drei Kumpels unterwegs war, heftig bestritten. Es sei kurz vor Mitternacht gewesen und er habe angehalten, weil man diskutierte, ob man eine Diskothek aufsuchen oder doch schon heimfahren sollte. Beim Weiterfahren habe er dann Fernlicht eingeschaltet, weil er sich in Würzburg nicht gut auskenne und weil ihm die Gattinger Straße sehr dunkel vorgekommen sei. Dass in dem Bus eine Frau saß und auf Kundschaft wartete, habe er überhaupt nicht mitbekommen. Er sei dort überhaupt zum ersten Mal gewesen und habe nicht gewusst, dass es in der Straße außer einer bekannten Diskothek noch weitere „Anziehungspunkte“ gebe.

„Reflex aus Verärgerung“

Geständig und voller Reue präsentierte sich die Angeklagte. Sie habe den neugierigen Autofahrer blenden , aber nicht verletzen wollen, sagte die 57-Jährige, und dass das aus ihrer Sicht „ein Reflex aus Verärgerung“gewesen sei – „eine spontane, dumme Reaktion“.

Dass sich der 21-Jährige aber dort nicht auskennt und deswegen mit Fernlicht fuhr, nahm sie dem jungen Mann nicht ab. Einem Polizeibeamten, der dienstlich an ihr Fahrzeug klopfte, soll sie in der Nacht gesagt haben, sie habe allmählich die Nase voll, sie werde so oft von Autofahrern angeleuchtet, deswegen leuchte sie jetzt zurück. Dass sei überhaupt einen Laserpointer besitzt erklärte sie damit: Den müsse mal ein Freier im Auto liegen gelassen haben, gekauft habe sie ihn jedenfalls nicht.

Mit der Frau, die zum ersten Mal vor Gericht stand, wollte Richter Michael Edelmann sich dann ein bisschen übers Geschäft und Zahlen unterhalten, damit er einen Anhaltspunkt für die Höhe einer Geldstrafe hat, doch da hielt sich die Frau zurück: Es würden durch die Liebesdienste im Bus gerade die Unkosten gedeckt und was man halt zum Essen braucht, deswegen, aus finanziellen Gründen, habe sie sich für den Prozess auch keinen Anwalt genommen. Nach intensivem Nachfragen erfuhr der Richter dann, dass durchschnittlich 2000 Euro im Monat herauskommen, mehr sei da nicht drin. „Brutto“, vermutete der Richter, und wollte die „Bemessungsgrundlage“ etwas tiefer ansetzen, aber die Angeklagte war ehrlich und sagte: „Nein, netto“.

Wie sehr die Frau ihre erste Gerichtsverhandlung belastet hat, konnten Justizwachtmeister kurz vor Prozessbeginn sehen: Da hatte sie auf dem Parkplatz am Strafjustizzentrum einen Pfosten umgelegt, der die Durchfahrt Richtung Klein-Nizza sperrt. Der Schaden an dem Pfosten hielt sich allerdings in Grenzen, nach dem Prozess stand er schon wieder.

 
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