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Würzburg
Pro & Contra: Sollen Verwandte gemeinsam im Gemeinderat sitzen?
Es kommt gar nicht so selten vor, dass Mutter und Sohn oder Ehefrau und Schwager gemeinsam im Gemeinderat entscheiden. Ist das richtig? Unsere Autoren diskutieren.
Sollen Familienangehörige gemeinsam in den Rathaus-Gremien sitzen? Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Das Symbolbild zeigt das Rathaus von Würzburg, den Grafeneckart.
Foto: Thomas Obermeier | Sollen Familienangehörige gemeinsam in den Rathaus-Gremien sitzen? Dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Das Symbolbild zeigt das Rathaus von Würzburg, den Grafeneckart.
Melanie Jäger
 und  Michael Czygan
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:15 Uhr

Es ist gar nicht so selten, dass Mutter und Sohn oder gar Ehepaare gemeinsam im Gemeinderat entscheiden. Gehört das zu gelebter Demokratie oder ist es ein Zeichen von Vetterleswirtschaft? Da kann man geteilter Meinung sein. Das sagen unsere Autoren.

Pro: Ja, sie sollen, wenn die Wähler es wollen

Pro: Michael Czygan
Foto: Angie Wolf | Pro: Michael Czygan

Diese Gesellschaft braucht Menschen, die sich fürs Gemeinwohl engagieren. Heute mehr denn je. Warum also sollte man einem Interessierten die Mitarbeit in einem kommunalen Gremium verwehren, nur weil er eine Mutter, einen Sohn oder eine Schwester hat, die Gleiches tun? Entscheiden, ob die Kandidatin oder der Kandidat geeignet ist, sollten zunächst die Parteien, die sie oder ihn aufstellen. Und in letzter Konsequenz die Wähler.

Klar: Niemand kann wollen, dass gerade in kleinen Kommunen einzelne Familien(-Clans)  Mehrheiten bilden und dann mehr oder weniger allein über das Wohl der Gemeinde entscheiden können. Darüber zu urteilen, obliegt den Wählerinnen und Wählern. Und die haben in aller Regel ein gutes Gespür dafür, ob Herr Maier und Frau Maier (oder eben nur einem von beiden) zuzutrauen ist, im Gemeinde- oder Stadtrat kundig mitzuberaten und uneigennützig mitabzustimmen.

Es ist wie bei der Diskussion um Altersgrenzen: Kein Kandidat sollte wegen seines Geburtsdatums diskriminiert werden, keiner wegen seiner familiären Herkunft. Er muss aber damit rechnen, im Zweifel auch nicht gewählt zu werden. So läuft Demokratie.

Contra: Nein, Vetternwirtschaft muss verhindert werden

Contra: Melanie Jäger
Foto: Johannes Kiefer | Contra: Melanie Jäger

Nicht alle, die in die Politik gehen, verfolgen die hehre Absicht, sich ausschließlich fürs Gemeinwohl einzusetzen. Da spielen auch persönliche Interessen eine Rolle, nicht zuletzt in der Kommunalpolitik. Um Einfluss zu bekommen, braucht es ein Amt. Selbstverständlich setzt man bei demokratisch gewählten Volksvertretern voraus, dass diese korrekt agieren – und die meisten tun das auch.

Doch was, wenn nicht? Wenn politische Ämter schamlos ausgenutzt werden, um sich selbst oder das Familienunternehmen zu bewerben? Die Übergänge zwischen neutraler Wertung und subjektiver Einschätzung von Projekten und Sachverhalten sind fließend. Es sollte keine Familienmacht an einer Stelle geben, an der folgenreiche Entscheidungen getroffen werden.

Lesen Sie auch: Warum Mutter und Sohn für den Stadtrat kandidieren

Dass mal Vater und Tochter oder ein Ehepaar im Gemeinderat sitzen, mag in der Regel noch kein Problem sein. Theoretisch aber könnte ein achtköpfiger Gemeinderat aus acht Mitgliedern einer Familie bestehen. Bis 2006 durften zumindest in Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern keine Verwandten gemeinsam sitzen. Die Gefahr der Vetternwirtschaft sei zu groß, hieß es. Zu Recht. 

 
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  • J. K.
    Auch wenn das vielleicht nicht beabsichtigt ist, derartige Familien-"Dynastien" haben immer e weng e Gschmäckle. Anscheinend aber in Würzburg ein zunehmender Trend.

    Aber: wer schlußendlich gewählt wird entscheidet immer noch der Bürger und die Bürgerin bei der Stimmabgabe. Und es muß ja nicht unbedingt negativ behaftet sein, die beiden Stamms im Landtag waren schon recht interessant, was allerdings eher eine Ausnahmeerscheinung gewesen sein durfte...
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  • R. Ö.
    Die Vetterleswirtschaft ist halt mal gut bezahlt 😊
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  • P. R.
    Was für ein unnötiger Beitrag. Die Negativ-Haltung unterstellt meiner Meinung nach schon fast, dass es überall so zugehen würde.
    Wenn in einer Gemeinde mit 8 Gemeinderäten, acht aus einer Familie stammen, wird das bestimmt einen Grund haben. Der Wähler ist schließlich nicht dumm.
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  • R. R.
    Wenn es sich aber wie in Würzburg die Familienmitglieder quer durch die Parteien im oberen Listenplätze bewegen ist der gesamte obere Bereich nicht mehr wählbar. Haben die Kinder oder Enkel usw. keine Arbeit?
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  • M. S.
    der Wähler sollte entscheidet wen er für geeignet hält - und das ist auch gut so!

    Zitat Melanie Jäger "Theoretisch aber könnte ein achtköpfiger Gemeinderat aus acht Mitgliedern einer Familie bestehen."

    Ganz schwaches Argument - theoretisch könnten auch 8 Sportkameraden, 8 Kartbrüder, 8 Katholische, 8 nicht überführte Straftäter usw. im Gemeinderat sitzen!

    Letztlich entscheidet auch hier der Wähler und die Chance das 8 Mitglieder einer Familie den kompletten Gemeinderat stellen ist doch sehr weit herbeigeholt (und wenn dem so wäre hat der Wähler entschieden) - allerdings soll es ja Gemeinden geben in denen jeder mit jedem verwandt ist - näher führe ich das jetzt lieber nicht aus :D
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